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ALLRIS - Auszug

26.09.2013 - 3.2 Fachberatung gegen sexuelle Gewalt

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Wortprotokoll

Herr Omernik informiert darüber, dass es zur Einrichtung einer Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch keine verpflichtende gesetzliche Grundlage gibt, sondern es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Diese ist jedoch notwendig, da diese Problematik aufgrund der fachlichen Thematik und des Aufwandes bzgl. der Arbeit mit Täter und Opfer nicht allein durch die Mitarbeiter des ASDs befriedigend bearbeitet werden konnte. Der damalige Jugendhilfeausschuss habe sich Anfang der 90er Jahre für eine Trägerlösung entschieden.