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ALLRIS - Auszug

26.09.2013 - 3.1 Erziehungsberatung

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Wortprotokoll

Herr Omernik erläutert die Rechtsgrundlagen für die Erziehungsberatung, welche sich in § 28 SGB VIII und § 36a Abs. 2 SGB VIII wiederfinden. Aufgrund dieser Vorschriften sei die Inanspruchnahme für die Ratsuchenden kostenfrei.

Allerdings solle die Erziehungsberatungsstelle nicht therapeutisch arbeiten, sondern eine niederschwellige, zeitnahe Beratung für alle Bürger darstellen. Der ASD des Jugendamtes arbeite eng mit den Beratungsstellen zusammen.