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ALLRIS - Auszug

26.08.2013 - 3.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In Vorbereitung auf die Beschlussfassung stellt Herr Schröder die aktuelle Situation des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg kurz vor. Der Kreis Segeberg ist Träger des Rettungsdienstes. Die Durchführung erfolgt durch das DRK und den KBA. Die Entgelte werden aufgrund einer Satzung erhoben. Aktuell sind neue Entgelte mit den Krankenkassen als Kostenträger vereinbart worden, auf dieser Grundlage sind die Benutzungsentgelte anzupassen. Diese waren bisher in der alten Satzung geregelt. Aufgrund der anstehenden Änderung hat auch eine Änderung der Satzung zu erfolgen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie bisher. Lediglich die Benutzungsentgelte sollen separat bekannt gemacht werden.

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt gibt es im Vergleich zur Vorlage eine Änderung des § 5 Abs. 1 und 2. Dieser ist etwas allgemeiner gefasst worden und soll in Zukunft wie folgt lauten: Soweit Benutzerinnen und Benutzer bei den in § 4 genannten Kostenträgern versichert sind, werden die Benutzungsentgelte nach den Festlegungen der Entgeltvereinbarung unmittelbar mit den Kostenträgern abgerechnet. Das Wort ,,Rettungsdienst‘‘ wird in diesem Zusammenhang gestrichen. Gleiches gilt für den Abs. 2. Weitere Erläuterungen zur Satzung sind in der Vorlage erläutert. In diesem Zusammenhang sind auch die neuen Benutzungsentgelte genannt. Frau Algier gab in Bezug auf den § 5 Abs. 3 den Hinweis, dass das Wort Entgeltabrechnung nicht korrekt der Silbentrennung unterzogen wurde. Eine Änderung wurde durch Herrn Schröder zugesichert. Weitere Anregungen sind nicht geäert worden. Herr Schröder bittet den Ausschuss in diesem Sinne dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage