14.05.2013 - 8 Fortentwicklung der E.ON Hanse AG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Thematik in der letzten Sitzung ausführlich beraten worden sei. Herr Kaldewey erläutert, dass zwei Mitglieder des Aufsichtsrats von BDO in der Vergangenheit für die E.ON tätig gewesen seien und fragt, ob dabei die Neutralität gewährleistet ist. Die Verwaltung erklärt dazu, dass es sich bei den Personen nicht um ehemalige Mitarbeiter der E.ON Hanse AG handle. Somit sei die Neutralität nicht gefährdet. Der Kreispräsident ergänzt, dass der Landkreistag die BDO beauftragt habe und nicht die E.ON Hanse AG.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
- Übertragung des Vertriebsgeschäfts
a)Abspaltung
Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Hanse AG (inkl. der Übertragung der Beteiligung an der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH) zur Bildung einer zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.
b)Umsetzungsweg
Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.
c)Erhöhung der Beteiligung an der E.ON Hanse AG
Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich der Kreis Segeberg nicht an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht seine Beteiligung an der E.ON Hanse AG um den entsprechenden Wert.
Der Vertreter des Kreises Segeberg soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON Hanse AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung bzw. Anteilsübertragungen (inkl. von Anteilsübertragungen zwischen den Aktionären) und Aktienrückkäufe erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen und Erklärungen abgeben. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.
- Regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Netz GmbH zum 1.1.2014
Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Netz GmbH zum 1.1.2014 wird zugestimmt.
Der Vertreter des Kreises Segeberg soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON Hanse AG entsprechend ausüben.