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ALLRIS - Auszug

06.05.2013 - 6 Einwohnerfragestunde II

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Wortprotokoll

Die BesucherInnen aus Bad Segeberg und Daldorf stellen Fragen zum Tierschutzrecht allgemeiner Natur. Diese werden durch die Vorsitzende und Herrn Dr. Warlies beantwortet. Grundsätzlich ist hier zunächst auf die Trennung von Straf- und Verwaltungsrecht zu verweisen. Soweit es den Kreis Segeberg und das Verwaltungsrecht betrifft, bekommen die Betroffenen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. In Ausnahmefällen, wenn dies aufgrund der Gefahrenlage für Tiere angezeigt erscheint, kann dies gegebenenfalls entfallen. Hier kann es dann zu einer Wegnahme der Tiere im Rahmen der sofortigen Vollziehung kommen. Dies ist aber die absolute Ausnahme. Es wird allgemein bedauert, dass die VertreterInnen der Staatsanwaltschaft Kiel nicht mehr anwesend sind um Fragen zu strafrechtlichen Aspekten beantworten zu können.

 

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