28.02.2013 - 4.2 Auswirkungen der geplanten Änderung des KitaG a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Stankat informiert darüber, dass sich der Landtag aktuell mit einem Gesetzesvorhaben der die Regierung tragenden Fraktionen befasst, demnach alle ALG II und/oder Sozialgeldempfänger von den KiTa Gebühren ab dem 01.08.2013 befreit werden sollen. Es errechne sich daraus eine jährliche Mehrbelastung für den Kreis Segeberg in Höhe von ca. 463 TEUR ab dem Jahr 2014. Für das Jahr 2013 errechnen sich anteilige Mehrkosten in Höhe von 193 TEUR. Für diese Mehrbelastungen sind keine Landesmittel vorgesehen, sodass der Kreis aus eigenen Mitteln diese Zusatzkosten decken muss. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits gegen die geplante Änderung des KitaG protestiert.
Frau Schultz hält die geplante Änderung für einen sinnvollen Schritt. Dieser Gesetzesentwurf decke sich mit dem Baustein V aus dem Bericht des Unterausschusses, wonach die Verwaltung die Teilnahme gefährdeter Kinder an den Kindertagesstätten sicherstellen soll.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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