27.02.2013 - 3.3 Bericht der SVG:Mögliche Konsequenzen einer abg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Mi., 27.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zunächst schlägt Herr Mozer vor, die Überschrift des TOP nachträglich zu ändern. Zutreffender sei „Mögliche Auswirkungen einer gewünschten Schulzeitenänderung an Bad Segeberger Schulen“, denn es gehe derzeit nur um einen Wunsch des Schulträgers. Er berichtet sodann über den Wunsch Bad Segeberger Schulen, die Schulzeiten zu ändern. Gewünscht werde eine Verlegung des Beginns der ersten Stunde von derzeit ungefähr 07:40 Uhr auf ungefähr 08:10 Uhr. Zu der Thematik haben bereits Gespräche zwischen den Schulen und der SVG stattgefunden. Herr Mozer führt aus, dass die Bad Segeberger Schulen ein großes Schuleinzugsgebiet haben und die Buslinien im Umland der Stadt entsprechend ausgelegt seien. Über Jahre habe sich ein Netzsystem mit vielen Verflechtungen und Wechselwirkungen entwickelt. Eine Schulzeitenänderung in Bad Segeberg würde einen Eingriff in das etablierte System bedeuten und Auswirkungen für den gesamten Bereich mit sich bringen. Auf der Kostenseite stünden als Konsequenz Mehrkosten von jährlich ca. 80.000,00 € pro Jahr im Raum. Die SVG habe in den Gesprächen die Auffassung vertreten, dass eine Anpassung vorgenommen werden könne, wenn der Schulträger die Mehrkosten trage. Ein Anspruch nach Schülerbeförderungssatzung und Schulgesetz darauf, dass der Kreis Segeberg 2/3 der Mehrkosten zu tragen habe, könne nicht hergeleitet werden, da hier eine freiwillige Änderung der bestehenden Verhältnisse beabsichtigt sei.
Die SVG habe alternativ vorgeschlagen, den Unterrichtsanfang am Morgen künftig auf den Beginn der bisherigen zweiten Schulstunde zu verlegen. Bei dieser Lösung könnte das bestehende System unverändert bleiben und Mehrkosten würden nicht entstehen. Dieser konstruktive Vorschlag sei bei den Schulen jedoch auf wenig Interesse gestoßen.
Herr Mozer bittet zu der Thematik um ein Meinungsbild des Ausschusses.
Auf Anfrage von Frau Glage erklärt Herr Mozer ergänzend, dass seitens der Schulen bereits eine Umsetzung zum nächsten Schuljahr angedacht sei.
Herr Hansen würdigt den positiven Ansatz, Schulbeginn und Fahrpläne aufeinander abzustimmen. Er weist auf den Gedanken hin, den Schulbeginn an den Ankunftszeiten der nordbahn auszurichten. Es sei allerdings zu kurz gegriffen, solche Überlegungen nur für die Stadt Bad Segeberg anzustellen. Hier gehe es um den gesamten Kreis und es bestehe die Notwendigkeit, alle Beteiligten im Netzsystem in einem größeren Projekt zusammenzuführen. Herr Hansen sieht keinen Spielraum, den genannten Betrag von 80.000,00 € nur für die Stadt Bad Segeberg in die Hand zu nehmen. Im Zusammenhang mit den angestellten Überlegungen sei zu beachten, dass die nordbahn derzeit bereits an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt sei.
Herr Dr. Westphal weist auf die derzeitige Aufgabenwahrnehmung und das Engagement des Kreises im Bereich des ÖPNV hin und spricht sich dagegen aus, die durch die angesprochene Schulzeitenänderung verursachten Mehrkosten an den Kreis Segeberg weiterzureichen. Es sei erforderlich, die Städte und Gemeinden des Kreises in einer moderierten Veranstaltung zu informieren und an den weiteren Planungen zu beteiligen.
Herr Mohr bestätigt die von Herrn Dr. Westphal vertretene Auffassung und fügt hinzu, dass die Schulträger für die Umsetzung ihrer Wünsche selbst zahlen sollten.
Abschließend stellt Herr Hansen die einheitliche Auffassung des Ausschusses fest, dass die Mehrkosten einer Schulzeitenveränderung nicht durch den Kreis Segeberg zu tragen seien.
