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ALLRIS - Auszug

29.11.2012 - 5.3 Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a S...

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Wortprotokoll

Herr Giesecke führt aus, dass manche alleinerziehende Menschen nicht in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vermittelt (sog. 1 €-Jobs) werden könnten, da sie nicht die finanziellen Mittel haben, ihre Kinder während der Dauer der Maßnahme in Kindertagesstätten unterzubringen. Gemäß dem § 16a SGB II ist der Kreis Segeberg für derartige Kosten zuständig. Daher übernehme der Kreis Segeberg die Kosten für einen Betreuungsplatz aus dem Budget des Jugendamtes. Herr Miermeister erkundigt sich, ob dieses Budget begrenzt sei. Herr Giesecke erwidert, dass höchstens 3.000 € pro Jahr erforderlich sein werden. Herr Dr. Hoffmann ergänzt, dass diese Maßnahme lediglich ergriffen worden sei, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Frau Hunger begrüßt diese Maßnahme.

 

Der Vorsitzende nimmt zur Kenntnis, dass entsprechende Mittel für diese Maßnahme eingesetzt würden und macht deutlich, dass im Rahmen des Anspruches auf einen Kindertagesstättenplatz die Kinderbetreuung sichergestellt werden müsse.

 

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