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ALLRIS - Auszug

24.04.2012 - 5.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Schnabel verweist auf die Knickpflege in Kaltenkirchen. Er habe gehört, dass es dort vereinzelt zu Ungereimtheiten gekommen sei. Die Verwaltung in Kaltenkirchen habe erklärt, dass sämtliche Maßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt seien. Herr Falck erklärt, dass er genauere Informationen zu dem konkreten Fall benötige. Eine pauschale Aussage könne nicht getroffen werden.

 

Herr Kaldewey erläutert dass auf den Grundstücken am Ihlsee einige Bäume gefällt worden seien und erkundigt sich, ob dies mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt sei. Dazu führt Herr Falck aus, dass für diese Grundstücke Baurecht bestehe. Daneben habe eine Begutachtung durch Baumschutzsachverständige stattgefunden. Nach dem Gesetz habe das Baurecht Vorrang und die Eingriffsregelung sei nicht anzuwenden. Somit hätten in einigen Bereichen Bäume gefällt werden dürfen. Eine Bürgerin ergänzt zu dem Fall, dass auch Bäume in unmittelbarer Ufernähe gefällt worden seien. Herr Falck erläutert dazu, dass wenn mehr Bäume als erlaubt gefällt worden seien, ein entsprechendes Verfahren durch die Untere Naturschutzbehörde eingeleitet werden könne.

 

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