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ALLRIS - Auszug

23.08.2012 - 6.1 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum...

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Wortprotokoll

Frau Andrasch erläutert dem Ausschuss die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.12. Das Gericht habe festgestellt, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend seien und nicht realitätsgerecht bemessen seien. Weiterhin sei es nicht gerechtfertigt geringere Leistungen zu zahlen, wenn Menschen sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten würden. Die Leistungen seien um ca. 40 % erhöht worden. Im Kreis Segeberg seien davon ca. 300 bis 310 Personen betroffen. Insgesamt führe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Mehrausgaben von ca. 320.000 Euro jährlich.

Der Ausschuss nimmt diese Informationen zur Kenntnis.

 

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