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ALLRIS - Auszug

19.11.2012 - 4.5 RPA-Bericht

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Wortprotokoll

Herr Wolf führt aus, dass sich der Fachbereich V grundsätzlich der Kritik des Rechnungsprüfungsamtes stelle und diese umsetzen werde. Allerdings sei der Fachbereich nicht mit allen Kritikpunkten einverstanden. Die Satzung des Gutachterausschusses würde für nichtig gehalten werden, weil die Kreisordnung keine Anwendung finde. Alle Kreise hätten nach eigenen Satzungen Gutachterausschüsse mit entsprechenden Entgelterhebungen für die gutachterliche Leistung eingerichtet. Die Kreisordnung finde keine Anwendung, wenn es um die Bildung eines Ausschusses gehe. Da der Gutachterausschuss jedoch nach Landesrecht zu bilden sei, sei die Satzung rechtmäßig. Herr Wolf schlägt vor, die Gutachtersatzung des Kreises im nächsten Jahr trotzdem in Angriff zu nehmen, da er die Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes zwar nachvollziehen, aber nicht vertreten könne. Andernfalls fehle eine erhebliche Einnahmequelle.

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Wolf einstimmig zu.