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ALLRIS - Auszug

20.11.2012 - 3.1 Aktuelle Aufgabenentwicklung in der Kreisverwal...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende weist den Ausschuss auf die Seite 14 der Vorlage hin. Herr Jankowski führt dazu aus, dass beide Förderzentren G eine 0,9 Stelle sozialpädagogische Assistenzkraft beantragt haben. In diesem Zusammenhang erkundigt sich der Vorsitzende, wie sich die Schülerzahlen entwickelt haben. Herr Jankowski erwidert, dass die Schülerzahlen nach wie vor steigen würden. Insbesondere seien verstärkt Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderung zu verzeichnen.

 

Herr Dieck erklärt, dass sich aus dem Schulentwicklungsplan für die Jahre 2016/2017 ein     12-pronzentiger Rückgang der Schülerzahlen an der Moorbekschule ergebe. Er fragt nach, ob die Stelle, statt auf 5 Jahre kürzer, befristet werden könne.

 

Weiter fragt er nach dem letzten Satz auf der Seite 15 der Vorlage.

Herr Jankowski macht darauf aufmerksam, dass die Moorbekschule die gleiche Entwicklung der Schülerzahlen aufweise wie die Traveschule. Kurzfristig seien in beiden keine Rückgänge bei den Schülerzahlen zu verzeichnen. Insbesondere sei zusätzliches Personal wegen eines erhöhten Assistenzbedarfes zur Unterstützung von mehrfach behinderten Kindern in den Förderzentren G notwendig.

 

Herr Hilmer erklärt, dass bei dem letzten Satz auf der Seite 15 der Vorlage ein Fehler unterlaufen sei. Er bittet den Ausschuss diesen Satz zu streichen. Weiter weist er den Ausschuss darauf hin, dass intern bereits eine 0,25 Stelle als Unterstützung für die Schulpsychologin, Frau Richter, zur Verfügung gestellt wurde. Der Stellenmehrbedarf betrage eine 0,25 Stelle Assistenz Schulpsychologischer Dienst, um für Frau Richter eine 0,5 Stelle bereitzustellen.

 

Frau Würfel spricht sich dafür aus, die Stellen zu genehmigen. Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei der Vorlage um einen Bericht der Verwaltung handele und in der heutigen Sitzung  lediglich zur Kenntnis genommen werden sollte. Eine Beschlussfassung hierzu komme deshalb nicht in Betracht.  

 

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Anlagen zur Vorlage