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ALLRIS - Auszug

11.09.2012 - 3.8 Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagesp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dieck fragt nach, weshalb bei einer Fallzahlsteigerung von einem Drittel die finanziellen Belastungen nicht auch um ein Drittel zunehmen würden, sondern höher ausfallen. In diesem Zusammenhang erkundigt sich der Vorsitzende auch nach den auftretenden Folgekosten. Herr Dr. Hoffmann führt dazu aus, dass der Tagespflege Norderstedt e.V. der Meinung sei, dass die Förderung unauskömmlich ist. Diesem Umstand zur Folge sei ein landesweiter Vergleich durchgeführt worden, bei dem festgestellt wurde, dass der Schlüssel des Kreises Segeberg der für die Förderung pro Einwohner vorgesehen ist, sehr gering ausfalle. In diesem Sinne habe man einen Kompromissvorschlag in Höhe des Landesdurchschnitts gemacht. Er ergänzt, dass sich der geschlossene Vertrag auch auf die folgenden Haushaltsjahre auswirke. Frau McGregor verweist weiterhin auf den Beschluss des Kreistages aus 2009, indem eine bewusste Deckelung mit einem Schlüssel von 0,50 € pro Einwohner vorgenommen wurde. Zurzeit könne mit dieser Deckelung zwar gearbeitet werden, aber nur weil einige Gemeinden bisher keine Förderungen angemeldet hätten. Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sowie den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg ab 01.01.2013 für weitere drei Jahre. Aufgrund der hohen Zahl an Tagespflegekindern und der stark gestiegenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wird einer Erhöhung der vertraglichen Förderung um 4.500 EUR p.a. zugestimmt, sofern die beteiligten Gemeinden ihrerseits die Förderung um diese Summe anheben. Die Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V. durch den Kreis beträgt damit ab dem Jahr 2013: 12.000 EUR p.a.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1