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ALLRIS - Auszug

22.02.2012 - 3.5 Förderfähigkeit des Radwegebaus (Widerspruch zw...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Danach erläutert Herr Wolf dem Ausschuss die Vorlage. Es bestehe ein Widerspruch zwischen der Förderrichtlinie des Landes und den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. So dürfe ein Gebotsschild zur Nutzung des Radweges nur an den Stellen aufgestellt worden, wo es erforderlich ist, beispielsweise an Unfallschwerpunkten. Die Förderrichtlinie des Landes sehe jedoch nur die Förderung von ausgewiesenen Radwegen. Dieser Widerspruch müsse auf Landesebene aufgelöst werden. Dazu würde es bereits erste Gespräche geben. Der Ausschuss nimmt diese Informationen und die Vorlage zur Kenntnis.

 

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