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ALLRIS - Auszug

13.02.2012 - 3.3 Neue Gebührensatzung des Gutachterausschusses f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rimka erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 sei in Hinblick auf die Erstattung von Gutachten im Sinne des § 193 BauGB ungerecht. So verursache ein Gebäude in einer Gemeinde mit hohem Bodenwert mehr Kosten, als das gleiche Gebäude in einer Gemeinde mit niedrigem Bodenwert. Dabei sei der Aufwand für den Gutachterausschuss in beiden Fällen gleich hoch. Die neue Satzung lehnt sich bezüglich der Gebühren inhaltlich an die im Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Erstattungssätze an. Danach werde die Gebühr nach dem Aufwand erhoben, wodurch auch sämtliche Auslagen erfasst werden würden. Anschließend erläutert Herr Behr den Antrag seiner Fraktion. Die bisherige Regelung habe einen gewissen Bezug zum Interesse des Antragsstellers gehabt. Die neue Regelung unterscheide lediglich zwischen der Lage des Grundstücks und dem Standort des Gutachterausschusses. Für den Antragsteller sei nicht einsehbar, dass er mehr zahlen müsse, weil sein Grundstück in Bad Bramstedt und nicht in Bad Segeberg liege. Herr Wolf erläutert dazu, dass die neue Satzung den Vorteil biete, dass es nur noch eine Rechtsgrundlage gebe.

Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Alle Ansätze für Fahrkosten und Wegezeiten in der Gebührenordnung werden für alle Gutachten auf eine einheitliche Pauschale festgelegt. Diese entspricht der mittleren Entfernung, in der Grundstücke im Kreisgebiet belegen sind.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 6Enthaltung: 2

 

Danach stellt er die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die neue Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg in der Fassung vom 08.03.2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 6Ablehnung: -Enthaltung: 6

 

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Anlagen zur Vorlage