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ALLRIS - Auszug

06.02.2012 - 4.2 Bericht der Heimaufsicht

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Wortprotokoll

Der Bericht der Heimaufsicht von Frau Schröder ist dem Protokoll angefügt. Auf Nachfrage von Herrn Bruß erläutert sie, dass sich die Zuständigkeit der Heimaufsicht nach dem Standort der Einrichtung bestimme, nicht nach dem Sitz des Betreibers. Herr Gloger erkundigt sich, ob die Heimaufsicht auch die Qualifikation der Mitarbeiter in den Einrichtungen prüfe. Dazu erläutert Frau Schröder, dass die Heimaufsicht die Stellenpläne vorlegen lasse und Einsicht in die Qualifikationsnachweise nehme, um so zu sehen, welche Mitarbeiter examiniert seien. Bei ausländischen Mitarbeitern erfolge die Anerkennung entsprechender Ausbildungen über das Landesamt für soziale Dienste.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen