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ALLRIS - Auszug

29.08.2011 - 5.2 Aktuelles zum Rettungsdienst

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Wortprotokoll

Herr Schröder verweist auf die Diskussion um den Notarzteinsatzhubschrauber, welchen der KBA in Hartenholm stationiert habe. Dieser Hubschrauber gehöre nicht zum öffentlichen Rettungsdienst. Das schleswig-holsteinische Recht sehe dies auch nicht vor. In Bezug auf die Presseberichte zur BOS-Funkanlage führt er aus, dass dieser nur vom öffentlichen Rettungsdienst genutzt werden dürfe. Der KBA habe zwar eine Lizenz für die Nutzung des BOS-Funk. Diese gelte allerdings nur für den Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes und schließe damit den Hubschrauber nicht ein. Grundsätzlich sei der Bedarf an Notärzten im Kreis Segeberg gedeckt, dass der Hubschrauber trotzdem genutzt werde, ergebe sich aus einzelnen Fällen, in denen die Disponenten diesen anfordern würden, auch um sich selbst zu schützen. Problematisch sei es jedoch dieses Thema nach Außen zu kommunizieren. Auf Nachfrage von Herrn Gloger erläutert Herr Schröder, dass der BOS-Funk nötig sei, um sich mit der Polizei abzustimmen. Alternativ könne dieses über Handy erfolgen. Herr Sass-Olker spricht sich dafür aus, einen Vertreter der Krankenkassen zu diesem Thema einzuladen. Dazu erklärt Herr Schröder, dass das Landesrecht keine Hubschrauber für die Notarztzubringung vorsehen würden. Dieses Thema müsse auf Landesebene geklärt werden. Es würde dazu eine entsprechende Arbeitsgruppe geben. Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

 

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