16.11.2011 - 3.8 Einstweilige Sicherstellung des geplanten Natur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Datum:
- Mi., 16.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert, dass es sich bei dem Gebiet um ein Teilgebiet des Segeberger Forstes handle. Hier sei die Sicherstellung als Naturschutzgebiet grundsätzlich zu begrüßen. Er könne jedoch nicht verstehen, dass eine Fläche zwischen der geplanten A20 und der B206 bei Wittenborn ausgespart worden sei. Herr Falck erläutert dazu, dass es sich hierbei um ein Thema der laufenden Verwaltung handle. Aufgrund der Gefahr einer möglichen naturschutzschädlichen Nutzung habe sich das Land dazu entschlossen, das geplante Naturschutzgebiet einstweilig sicherzustellen. Das Gebiet sei zudem durch die EU-Vogelschutzrichtlinie sichergestellt. Die jetzige Sicherstellung betreffe nur den Teil, welcher bisher von der Bundeswehr als Standortübungsplatz genutzt worden sei, mit Ausnahme der vom Vorsitzenden angesprochenen Fläche. Als Grund dafür sei genannt worden, dass dieser Teil naturschutzrechtlich weniger wertvoll sei. Herr Dieck ergänzt, dass er die Fläche kenne und er es nachvollziehen könne, dass diese Fläche geschützt werden solle. Die Gefahr einer Verwaldung sehe er nicht. Bei den Kommunen treffe diese Maßnahme insgesamt auf Zustimmung. Der Vorsitzende kritisiert, dass es hier beim Land einen Zielkonflikt gebe und naturschutzrechtliche Aspekte nicht beachtet werden würden.