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ALLRIS - Auszug

17.11.2011 - 3.4 Satzung über die Heranziehung der kreisangehöri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Andrasch erläutert dem Ausschuss die Vorlage sowie eine Auswertung der Anträge, welche sie im Ausschuss verteilt hat. Zwischenzeitlich sei die Satzung mit den Kommunen des Kreises abgestimmt und zwei  Änderungen einzuarbeiten  In § 4 solle der letzte Satz gestrichen werden. Dafür solle folgender Satz eingefügt werden: „Die Festlegung der Betriebsmittelvorschüsse erfolgt im Einvernehmen mit den Gemeinden.“ In § 5 solle ebenfalls der letzte Satz sowie im vorletzten Satz der Halbsatz „aufgeteilt im Verhältnis zu den mit den Gemeinden abgerechneten Jahresausgaben“ gestrichen werden. Dafür solle ein neuer Satz angefügt werden. Dieser lautet: „Die Erstattung der Verwaltungskosten soll anhand der tatsächlichen Antragszahlen erfolgen. Dabei soll jede beantragte Leistung als ein Antrag zählen. Nähere Regelungen erfolgen im Einvernehmen mit den Gemeinden.“ Somit könnte auch der zweite Absatz des Beschlussvorschlags entfallen. Anschließend erläutert sie auf Nachfrage von Herrn Miermeister, dass bei einigen Leistungen die Zahl der gestellten Anträge die Antragsberechtigten übersteige, weil sich diese Leistungen auf verschiedene Bereiche aufteilen würden und so mehrfache Anträge gestellt werden könnten. Danach stellt die Vorsitzende die Vorlage mit der geänderten Satzung zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg erlässt die „Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zur Durchführung des § 6 b Bundeskindergeldgesetz“ in der anliegenden Form (Anlage Nr. 1) mit den besprochenen Änderungen rückwirkend zum 01.01.2011.

 

Ferner wird die Verwaltung gebeten, die Landesregierung auf die Nichtauskömmlichkeit der Mittel für die Verwaltungskosten hinzuweisen und diese aufzufordern, bei der Bundesregierung entsprechende höhere Zuwendungen einzuwerben.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage