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ALLRIS - Auszug

13.09.2011 - 4.3 Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen de...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzung vom 22.06.11. Dort habe der Ausschuss die Richtlinie zur Schulsozialarbeit beraten. Dem Jugendhilfeausschuss sei zu seiner letzten Sitzung die endgültige Richtlinie vorgelegt worden.

Dazu ergänzt Herr Stankat, dass die Richtlinie lediglich in einigen Formulierungen gegenüber dem Entwurf geändert worden sei. So seien einige Indikatoren für die Bemessung präzisiert worden. Die Beruflichen Schulen seien Zuwendungsempfänger und könnten beim Kreis entsprechende Förderanträge stellen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehe für das Jahr 2011 eine Summe von 940.000 Euro zur Verfügung. Damit könnten die Personalkosten für die Schulsozialarbeit zu rd. 90 % gedeckt werden. Sollten in der Zukunft weitere Projekte dazukommen, würde sich die Förderquote etwas reduzieren.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden führt Herr Jankowski aus, dass die Beruflichen Schulen bereits die erforderlichen Anträge gestellt hätten. Abschließend weist er daraufhin, dass der Bericht über die Schulsozialarbeit an der Beruflichen Schule Segeberg über den Zeitraum 23.08.10 bis 01.07.11 heute verteilt worden sei. Der Ausschuss dankt für die gegebenen Informationen und nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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