17.02.2011 - 3.2 Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 17.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Thorsten Ingo Wolf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Marcussen erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese die aktualisierte Vorlage noch nicht abschließend in der Fraktion beraten habe. Daher werde sich ihre Fraktion heute enthalten. Herr Hansen bittet anschließend um Erklärung, warum die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von 8 auf 9 erhöht werden solle. Dazu führt Herr Dieck aus, dass mit einer ungeraden Zahl von Mitgliedern besser Beschlüsse gefasst werden könnten und diese nicht bei Stimmengleichheit abgelehnt werden würden. Daneben weist er daraufhin, dass er davon ausgehe, dass nach dem heutigen Beschluss die Verwaltung zusammen mit der BDO die verbindliche Auskunft beim Finanzamt einhole. Dies sichert die Landrätin zu. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
Ein Mitarbeiter aus den Reihen der Verwaltung wird bis zur ordentlichen Bestellung eines Geschäftsführers mit der kommissarischen Geschäftsführung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Gründung beauftragt; entsprechende Verträge sind zu schließen.
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,
dass das folgende Modell präferiert und mit dem Finanzamt und den Aufsichtsbehörden abgestimmt wird:
- Die KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG wird mit der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH rechtlich und wirtschaftlich verschmolzen.
- Der Nießbrauchvertrag bezüglich der Dividende aus den E.ON-Hanse-Aktien zwischen der KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG und dem Kreis Segeberg wird anteilig aufgehoben; der Kreis erklärt sich bereit, der anteiligen Aufhebung zuzustimmen.
- Die Satzung der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird geändert; die Verwaltung wird beauftragt, für den Hauptausschuss und den Kreistag im März einen Satzungsänderungsentwurf zu fertigen, welcher die in der Beschlussvorlage dargestellten Strukturen berücksichtigt.
- (Optional) Die KSB Verwaltungsgesellschaft mbH erhält einen neuen Namen: XXX
- Nach Gründung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft schließt die VerwaltungsGmbH mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft einen Nießbrauchvertrag über anteilige Aktien, die in etwa eine Dividendenausschüttung in Höhe von 500.000 € jährlich zur Begleichung aller Kosten der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft beinhaltet.
- Die VerwaltungsGmbH kündigt gegenüber dem Kreis den Nießbrauchvertrag bezüglich anteiliger Aktien, welche den Dividendenbetrag von etwa 200.000 € jährlich ausmachen (= Liquiditätsmittel für Personal- und Sachausstattung und für die Kapitalzuführungen, welche die VerwaltungsGmbH ihren weiteren Beteiligungen zu gewähren hat).
- Es ist durch zukünftige Beschlüsse sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Budgets der VerwaltungsGmbH und der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft an den Kreis gehen.
- Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von 8 auf 9 erhöht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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367,1 kB
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