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ALLRIS - Auszug

03.03.2011 - 7 Finanzwirtschaft des Kreises Segeberga) Haushal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wulf (CDU) dankt zu Beginn seines Beitrages der Verwaltung für die umfangreichen Unterlagen. Der Haushalt sei dieses Mal nicht im Dezember beschlossen worden. Grund dafür seien die im letzten Jahr genannten Zahlen für den voraussichtlichen Fehlbetrag. Anfangs habe dieser rd. 24 Mio. Euro betragen. Daher habe der Hauptausschuss zusammen mit der Verwaltung bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit der Konsolidierungsarbeit begonnen. Im gesamten Jahr hätten sich die Zahlen stets etwas verbessert und es sei das Ziel gewesen, einen möglichst realistischen Haushalt zu beschließen. Heute weise die mittelfristige Finanzplanung noch immer einen Fehlbetrag von rd. 60 Mio. Euro aus. Besonders bedenklich daran sei, dass dieses Geld von zukünftigen Generationen erwirtschaftet werden müsse. Aus seiner Sicht müsse eine strukturelle Debatte geführt werden. Denn der Kreis sei finanziell in erheblichem Maße von den Beschlüssen anderer abhängig. In Bezug auf das Anhörungsergebnis zur Kreisumlage spreche er sich dafür aus, den Schulterschluss mit den Kommunen zu üben und das einzufordern, was dem Kreis seitens der gesetzgebenden Stellen zustehe. Aus diesem Grund habe sich die CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4 gestimmt. Der Kreis müsse den Mut haben, sich gegen solche Entscheidungen von anderen Ebenen zu wehren. Zum Haushalt führt er aus, dass versucht worden sei, zu sparen, ohne dabei vorhandene Strukturen in Frage zu stellen. Zur Erhöhung der Kreisumlage erklärt er, dass eine Erhöhung vom 1,5 % als Kompromiss in Ordnung sei. Aktuell betrage der Fehlbetrag jedoch noch immer rd. 11 Mio. Euro. Anschließend geht er auf die Personalkosten ein. Diese seien intensiv diskutiert worden. Problematisch sei, dass der Kreis bereits heute in einigen Bereich nicht ausreichend mit Personal ausgestattet sei. Der Hauptausschuss habe allen im Stellenplan ausgewiesenen Stellen zugestimmt. Die Kosten sollen jedoch auf 26 Mio. Euro gedeckelt werden. Abschließend verweist er auf den vorliegenden Vorschlag des Hauptausschusses.

 

Die Landrätin erläutert die Zahlen aus der Haushaltssatzung. Stand heute betrage der Fehlbetrag 11.045.800 Euro. Dies sei das Ergebnis langer Beratungen in der Verwaltung und Selbstverwaltung. Dabei erläutert sie den Gang der Beratungen, welche bereits im Januar 2010 begonnen hätten. Daneben weist sie darauf hin, dass sich durch Entscheidungen auf Bundesebene ein weiter abnehmender Fehlbetrag für die Folgejahre ergebe. Durch die Absenkungen des Schwellenwertes für die zusätzliche Kreisumlage, die sich zurzeit nur auf die Stadt Norderstedt auswirke, werde diese im nächsten Jahr 1,8 Mio. Euro mehr zahlen müssen. Der Kreis Segeberg sei der letzte Kreis in Schleswig-Holstein, welcher den Schwellenwert auf 110 % absenke. Die Erhöhung der Kreisumlage habe unterschiedliche Auswirkungen auf die Kommunen. Hier sei der Kreistag im Rahmen der Abwägungsentscheidung gefordert. Die Verwaltung empfehle nach dem Anhörungsverfahren weiterhin die moderate Erhöhung der Kreisumlage vom 1,5 %. Zum Bereich Personal führt sie aus, dass der Personalkörper dem Aufgabenkörper angepasst sein müsse. Bereits heute werden in vielen Bereichen suboptimal gearbeitet. Zur Besetzung aller im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sei ein Betrag von 26.535.000 Euro nötig. Sie betont, dass alle Stellen notwendig seien. Daneben würden über 6 Mio. Euro Personalkosten in den ausgegliederten Bereichen entstehen. Auch werde zukünftig die Frage, wie man ausreichend qualifiziertes Personal gewinnen könne, große Bedeutung bekommen.

 

Herr Wilken (SPD) spricht der Verwaltung ebenfalls seinen Dank für die zur Verfügung gestellten Unterlagen aus. Er weist auch darauf hin, dass es sich die Verwaltung zukünftig nicht leisten könne, ein Jahr lang über den Haushalt zu beraten. Daneben verweist er auf die Aussage der Landesrechnungshofes zur Finanzlage der Kreise. Diese sei katastrophal. Die Lage in den Kommunen sei ebenfalls kritisch. Gleichzeitig würden jedoch die Eingriffe des Landes nicht aufhören und die Funktionalreform sei nicht umgesetzt worden. Die Landesregierung werde nicht mehr die Kraft haben, das geplante Kommunalpaket umzusetzen. Weiterhin würden die Kassen der Kommunen von Bundes- und Landtag als Reservekassen betrachtet werden. Die von der Landrätin angesprochene suboptimale Aufgabenwahrnehmung könne es geben, jedoch nicht in den Breichen Bildung, Jugend und Soziales. Zur Kreisumlage führt er aus, dass seine Fraktion einer Erhöhung um 1,5 % zustimmen werde. Dem Stellenplan werde seine Fraktion ebenfalls zustimmen, jedoch mit dem vom Hauptausschuss beschlossenen Zusatz, dass, wenn es erforderlich sei, weitere Mittel bereitgestellt werden würden.

 

Herr Stoltenberg (B90/Die Grünen) betont, er habe bereits in der Sitzung am 11.11. ausgeführt, dass der Kreis kein Geld für Wunschprojekte ausgeben und gleichzeitig im Bereich der Bildung sparen dürfe. Zur Deckelung der Personalkosten erklärt er, dass es geboten sei, die Kosten in den Griff zu bekommen, jedoch könne dies nicht losgelöst von den Aufgaben geschehen. Jedoch könne er auch nicht erkennen, in welchen Bereich die Landrätin Verschlankungen oder durch Umorganisation den Wegfall von unnötigen Verwaltungsschritten erreicht habe. Dies müsse die Landrätin ständig im Blick haben. Zur Kreisumlage verweist er auf das Unverständnis der Kommunen, da auf der einen Seite auf die angespannte Finanzlage verwiesen werde und auf der anderen Seite neue Projekte veranlasst werden würden. Insgesamt gebe es ein strukturelles Problem, daher seien strukturelle Lösungen nötig. Er spreche sich dafür aus, sich mit den Kommunen an einen Tisch zu setzen, statt wie bei der Wirtschaftsförderung lediglich eine Beteiligung vorzutäuschen. Der vorliegende Haushalt enthalte keine angemessene Antwort auf die finanzpolitischen Herausforderungen. Daher werde seine Fraktion diesen ablehnen.

 

Herr Schnabel (FDP) führt aus, dass seine Vorredner sich überwiegend pessimistisch geäußert hätten. Jedoch gebe es Grund zu Optimismus. Fast ein Jahr lange habe man den Haushalt beraten. Heute werde ein Haushalt mit einem noch immer großen Fehlbetrag verabschiedet. Aus seiner Sicht hätte der Haushalt bereits im Herbst des letzten Jahres beschlossen werden sollen, da zu diesem Zeitpunkt der Mut zu sparen noch größer gewesen sei. Die finanzielle Lage sei noch immer schlecht. Vorbild des Kreises dürfe nicht die Stadt Lübeck sein, es sei eine strenge Ausgabenkritik nötig. Bereits heute habe der Kreis über 80 Mio. Euro Schulden und ein Fehlbetrag von 11 Mio. Euro sei noch immer eine Katastrophe. Die zukünftigen Generationen werden all dies mit Zinsen zahlen müssen, was jetzt vorgeblich für sie getan werde. Die FDP-Fraktion trage die Sparbeschlüsse weiterhin mit. Die Kreisumlage werde so lange Streitpunkt bleiben, wie die Kreise keine eigene Steuereinnahme hätten. Eine Erhöhung von 1,5 % sei angemessen und gerecht. Daneben weist er darauf hin, dass gerade durch die geplante Wirtschaftförderung die Steuerkraft der Gemeinden gestärkt werden solle, damit diese durch die Kreisumlage nicht so stark belastet werden würden. Abschließend stellt er für seine Fraktion die Anträge, die Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige (inklusive Kreiswehrführer, Behindertenbeauftragter, Kreisjägermeister, Naturschutzbeauftragter, Landrätin) um 15 % zu reduzieren und die Zuschüsse für die Arbeit der Fraktionen um 20 % zu reduzieren.

 

Herr Lübbers (Die LINKE) erläutert, dass seine Fraktion eine Situation wie im Kapitalismus im 19. Jahrhundert nicht erneut erleben wolle. Anschließend führt er aus, dass der Kreis ein Einnahmeproblem habe. Es werde immer in den Bereichen Bildung und Soziales gespart. Zusätzlich nun auch beim Personal und der Kantine. Ihm erschließe sich nicht, wie dieses Sparkonzept zu der neuen Wirtschaftsförderungsgesellschaft passe. Er kritisiert dabei, dass nach Außen der Eindruck erweckt werde, dass diese den Kreishaushalt nicht belaste. Die eingebrachten Sparvorschläge seien kontraproduktiv. Der Kreis habe einen gesetzlichen Auftrag. Durch die Sparvorschläge würden lediglich Personalkosten zu Sachkosten gemacht werden. Seine Fraktion wolle der Verwaltung Planungssicherheit geben, daher lehne sie den vorgelegten Haushaltsentwurf ab.

 

Herr Dingeldein (CDU) führt aus, dass der Haushalt bereits ausreichend diskutiert worden sei. Seine Fraktion habe zu den einzelnen Punkten eine Meinung. Nachdem im letzten Jahr ein Fehlbetrag von 24 Mio. Euro prognostiziert worden sei, habe die CDU-Fraktion Vorschläge für Einsparungen gemacht. Er sei dankbar, dass die Fraktion bei diesem Kraftakt nicht auseinandergefallen sei. Die Situation sei schwierig gewesen, da sich die Zahlen ständig geändert hätten. Anschließend geht er darauf ein, dass der Kreis ein Einnahmeproblem habe. Solange das Finanzierungsverteilungssystem nicht geändert werde, werde sich die strukturelle Situation nicht verbessern. Zum Haushalt erläutert er, dass die CDU-Fraktion die notwendigen Vorschläge eingebracht habe. Unabhängig davon, ob der Fehlbetrag 24 Mio. Euro oder 11 Mio. Euro betrage, sei die Situation in jedem Fall katastrophal. Im Bereich des Beratungswesens habe der Kreis einen guten Standard. Dort dürfe jedoch nicht weiter gespart werden, ansonsten müsse dieser Bereich komplett gestrichen werden. Abschließend erklärt er, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt und der Erhöhung der Kreisumlage um 1,5 % zustimmen werde.

 

Herr R. Schulz (B90/Die Grünen) kritisiert, dass in jedem Jahr im Bildungsbereich gespart werde. Insbesondere im Bereich der Volkshochschulen. Gerade für kleine Volkshochschulen sei dies problematisch. Die Einrichtung von regionalen Bildungszentren halte er für richtig, da hier die Schulen selbst über ihre Belange entscheiden könnten. Es sei jedoch falsch, in diesem Zuge bei den Berufsschulen zu sparen. Diese Einsparungen hätte man auffangen können, indem man bei der Wirtschaftsförderung auf die Kommunen gehört hätte.

 

Herr Sass-Olker (SPD) beantragt, den Ansatz für die Biotopgestaltung wieder auf 50.000 Euro zu erhöhen und dort keine Kürzung vorzunehmen.

 

Herr Wulf (CDU) verweist auf die erheblichen Investitionen im Bereich der Bildung in den letzten Jahren. Einmal beim Zeltplatz Wittenborn und mit dem Kauf der EVAK. Zum Personal verweist er darauf, dass es die Verwaltungskunst der Landrätin sei, das Personal so einzusetzen, wie sie es für nötig halte.

 

Frau Altenhöner (SPD) führt aus, dass der Kreis bisher 12,6 % der Kosten des Jobcenters getragen habe. Dieser Satz sei nun auf 15,2 % erhöht worden. Im Gegenzug erhalte der Kreis statt 25 % nun 35 % der Summe des Bildungs- und Teilhabepaketes für dessen Abwicklung. Die Erhöhung reiche aus, um zwei Stellen zu finanzieren. Damit könnten die zusätzlichen Aufgaben, welche der Kreis in diesem Bereich habe, wahrgenommen werden. Das Geld solle nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen.

 

Frau Marcussen (SPD) beantragt, den Zuschuss des Kreises zur Kantine wieder komplett in Höhe von 30.000 Euro in den Haushalt einzustellen. Denn die Kantine sei eine wichtige soziale Einrichtung für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Es solle zunächst das Konzept der GMSE abgewartet werden und der Personalrat müsse dazu gehört werden.

 

Anschließend stimmt der Kreistag über den Stellenplan ab. Nach dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 müsse die Zahl der Stellen auf 412,05 erhöht werden. Der Personaldeckel soll bei 26 Mio. Euro belassen werden. Zu dem Antrag von Frau Altenhöner verständigt sich der Kreistag darauf, den Stellenplan nicht um diese zwei weiteren Stellen zu erweitern, sondern dies, wenn es erforderlich ist, über einen Nachtragshaushalt zu machen. Danach stellt der Kreispräsident die einzelnen Punkte der Empfehlung des Hauptausschusses zum Stellenplan zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Personalkosten werden für das Jahr 2011 auf 26 Mio. Euro gedeckelt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 37Ablehnung: 19Enthaltung: 2

 

  1. Den in der Haushaltssatzung ausgewiesenen 412,05 Stellen wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 58Ablehnung: -Enthaltung: -

 

  1. Der Kreistag verpflichtet sich dazu, in den Fraktionen dafür zu werben, dass in begründeten Fällen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 58Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach stellt der Kreispräsident den gesamten Stellenplan mit diesen Maßgaben zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 49Ablehnung: 4Enthaltung: 5

 

Im Anschluss befasst sich der Kreistag mit den weiteren Änderungsanträgen zum Haushalt. Zunächst stellt der Kreispräsident die beiden Änderungsanträge der FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag (Antrag FDP-Fraktion):

Die Entschädigungen an die ehrenamtlich Tätigen und die Sitzungsgelder werden um 15 % reduziert. Davon erfasst sind auch der Kreiswehrführer, der Behindertenbeauftragte, der Kreisjägermeister, der Naturschutzbeauftragte und die Landrätin.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 9Ablehnung: 39Enthaltung: 10

 

Beschlussvorschlag (Antrag FDP-Fraktion):

Die Zuschüsse für die Arbeit der Fraktionen werden um 20 % gekürzt.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 12Ablehnung: 38Enthaltung: 8

 

Danach stellt der Kreispräsident die Anträge der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Der Ansatz für die Biotopgestaltung wird wieder auf den ursprünglichen Wert von 50.000 Euro erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 23Ablehnung: 35Enthaltung: -

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Der Zuschuss des Kreises an die Kantine wird in Höhe von 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Nach Vorlage eines neuen Konzeptes durch die GMSE wird eine endgültige Entscheidung getroffen. Dazu ist der Personalrat zu hören.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 17Ablehnung: 40Enthaltung: 1

 

Anschließend stellt der Kreispräsident die Haushaltssatzung zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt

-          das Budget 2011 mit der aktuellen Änderungsliste

-          die Haushaltssatzung 2011 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 03. März 2011 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

225.327.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

236.483.700

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

11.155.800

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

222.373.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

226.085.500

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

8.960.800

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

10.945.800

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

5.512.700

 

 

 

EUR

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

  945.000
 

 

EUR

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

412,05

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 

37,5

 

v. H.

 

 

 

 

2.

Der Umlagesatz für die zusätzliche Kreisumlage wird festgesetzt auf

 

31

 

v. H.

 

Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 3 FAG wird auf 110 v.H. festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

Bei der Festsetzung des Kostenanteils wird die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung des Landes jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Abs. 1 abgesetzt. Zur Erstattung ist diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ämter können mit Zustimmung der beteiligten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden die Erstattung übernehmen.
Die Gemeinden leisten zunächst auf den von ihnen zu erbringenden Kostenanteil monatliche Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats, die Abschlagszahlungen und endgültigen Abrechnungen erfolgen zwischen dem Kreis und den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

 

§ 5

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 33Ablehnung: 24Enthaltung: 1