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ALLRIS - Auszug

09.02.2011 - 4.6 Jagdliche Schießanlage Wolfsberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in der letzten Sitzung. Danach habe das RPA den Sachverhalt geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag abzulehnen sei. Danach gibt der Ausschuss Herrn Dr. Henschel von der Kreisjägerschaft die Gelegenheit zur Stellungnahme. Dieser schildert die Situation aus Sicht der Kreisjägerschaft. Diese sei überrascht über das Ergebnis der Prüfung des RPA. Daneben verweist er auf die abgeschlossene Leistungsvereinbarung, wonach der Kreisjägerschaft 50 % aus den Einahmen der Jagdsteuer zum Biotopschutz zustehen würden. Weiterhin weist er darauf, dass der Antrag nicht auf die Vergangenheit gerichtet sei, sondern auf zukünftige Maßnahmen. Die Maßnahmen an der Schießanlage Wolfsberg seien Umweltschutzmaßnahmen. Die Landrätin führt aus, dass sie die Sichtweise der Kreisjägerschaft verstehen könne, jedoch müsse die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und daher müsse der Antrag abgelehnt werden. Dieses erklärt auch der Ausschuss übereinstimmend. Herr Bügling ergänzt, dass Aufwendungen für Zinsen und Tilgung nicht anerkannt werden könnten. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreisjagdverband erhält für die Sanierung der jagdlichen Schießanlage Wolfsberg keine weiteren Zuwendungen. Der Antrag ist abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage