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ALLRIS - Auszug

14.02.2011 - 3.3 Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wiesing-Weißbarth von der BDO erläutert dem Ausschuss die Struktur des geplanten Modells anhand einiger Folien. Diese sind dem Protokoll angefügt. Dabei geht sie insbesondere Möglichkeiten zur Steueroptimierung und die Gewinnausschüttung ein. Hierbei sei es einfacher, dazu jährlich einen Beschluss zu fassen. In Bezug auf die Satzung geht sie auf die Regelung von § 10 ein. Mit der Vertretungsregelung sei nicht die Organstellung gemeint. Anschließend führt sie auf Nachfrage von Herrn Stoltenberg aus, dass das Stammkapital in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben stehen müsse. Hierbei sei eine Quote von 20 – 30 % angemessen. Daher sei ein Stammkapital von 100.000 Euro vorgesehen. Herr Miermeister erklärt für die CDU-Fraktion, dass die beantrage, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von 8 auf 9 zu erhöhen. Danach betont Frau Wiesing-Weißbarth, dass heute nur eine Entscheidung über das Modell getroffen werde, damit anschließend die entsprechende Auskunft beim Finanzamt eingeholt werden könne. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Antrag der CDU-Fraktion zur Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Anschließend stellt er die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt:

Ein Mitarbeiter aus den Reihen der Verwaltung wird bis zur ordentlichen Bestellung eines Geschäftsführers mit der kommissarischen Geschäftsführung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Gründung beauftragt; entsprechende Verträge sind zu schließen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, dass das folgende Modell präferiert und mit dem Finanzamt und den Aufsichtsbehörden abgestimmt wird:

 

  1. Die KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG wird mit der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH rechtlich und wirtschaftlich verschmolzen.
  2. Der Nießbrauchvertrag bezüglich der Dividende aus den E.ON-Hanse-Aktien zwischen der KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG und dem Kreis Segeberg wird anteilig aufgehoben; der Kreis erklärt sich bereit, der anteiligen Aufhebung zuzustimmen.
  3. Die Satzung der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird geändert; die Verwaltung wird beauftragt, für den Hauptausschuss und den Kreistag im März einen Satzungsänderungsentwurf zu fertigen, welcher die in der Beschlussvorlage dargestellten Strukturen berücksichtigt.
  4. (Optional) Die KSB Verwaltungsgesellschaft mbH erhält einen neuen Namen: XXX  
  5. Nach Gründung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft schließt die VerwaltungsGmbH mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft einen Nießbrauchvertrag über anteilige Aktien, die in etwa eine Dividendenausschüttung in Höhe von 500.000 € jährlich zur Begleichung aller Kosten der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft beinhaltet.
  6. Die VerwaltungsGmbH kündigt gegenüber dem Kreis den Nießbrauchvertrag bezüglich anteiliger Aktien, welche den Dividendenbetrag von etwa 200.000 € jährlich ausmachen (= Liquiditätsmittel für Personal- und Sachausstattung und für die Kapitalzuführungen, welche die VerwaltungsGmbH ihren weiteren Beteiligungen zu gewähren hat).
  7. Es ist durch zukünftige Beschlüsse sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Budgets der VerwaltungsGmbH und der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft an den Kreis gehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen