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ALLRIS - Auszug

07.06.2011 - 3.1 Umwandlung der Beruflichen Schulen in Bad Segeb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende bedankt sich zunächst im Namen des Ausschusses bei der Verwaltung dafür, dass die umfangreiche Vorlage so rechtzeitig vorgelegen habe, dass diese ausführlich beraten werden konnte. Anschließend befasst sich der Ausschuss zunächst mit der grundsätzlichen Entscheidung, die Berufsschulen in Regionale Berufsbildungszentren umzuwandeln. Dazu verweist der Vorsitzende auf Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der CDU- und der FDP-Fraktion. Frau Würfel spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, darin kein konkretes Datum zu nennen, sondern zunächst die heutigen Beratungen abzuwarten, ob der 01.01.2012 realistisch sei. Die beiden Schulleiter der Beruflichen Schulen sprechen sich dafür aus, den 01.01.2012 als Datum festzuhalten, da alle Planungen auf dieses Datum abgestellt seien. Herr Dr. Muschke spricht sich ebenfalls für einen Grundsatzbeschluss mit einem Datum aus. Daneben sollte im Gesamtzusammenhang mit diesem Thema von Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen gesprochen werden. Anschließend stellt der Vorsitzende den ersten Punkt des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, die Umwandlung der Beruflichen Schulen in Bad Segeberg und in Norderstedt in zwei Regionale Berufsbildungszentren als Anstalten des öffentlichen Rechts ab 01. Januar 2012 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Herr Grundmann vom Ministerium für Bildung und Kultur erklärt anschließend, dass die heute vorliegende Satzung mit dem Ministerium vorabgestimmt sei und diese grundsätzlich genehmigungsfähig sei.

Der Ausschuss befasst sich danach mit den von der Verwaltung dargestellten finanziellen Auswirkungen. Zum Bereich der Schulkostenbeiträge führt Herr Jankowski aus, dass der Kreis deutlich mehr zahle, als er erhalte. Das Verhältnis liege bei 1/3 zu 2/3.

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die in der Vorlage von der Verwaltung dargestellte Beurteilung der Umwandlung der jetzigen beruflichen Schulen unter organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkten zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende stellt dazu Punkt 2 des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen für den Schulträger und die Schulen sowie die Auswirkungen organisatorischer und personeller Art und den Beziehungen zur ISE/GMSE werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach berät der Ausschuss den Satzungsentwurf. Herr Jankowski weist dazu zunächst auf einige redaktionelle Änderungen hin. In § 1 Abs. 2 müsse der Name um den Zusatz „Regionales“ ergänzt werden. Dies sehe das Schulgesetz so vor. In § 9 Abs. 3 solle der zweite Satz gestrichen werden und durch folgende Formulierung ersetzt werden: „Im Falle der Verhinderung wird sie oder er durch eine oder einen vom Verwaltungsrat zu wählende Stellvertreterin oder zu wählenden Stellvertreter vertreten. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter muss Mitglied des Verwaltungsrates sein.“ In § 11 Abs. 1 sei Satz 2 entbehrlich, da der Schulleiter Geschäftsführer sei. Dieser Satz solle gestrichen werden. Daneben müsse in § 14 Abs. 2 und in § 16 Nr. 2 der Begriff Haushaltsplan durch Wirtschaftsplan ersetzt werden. § 16 Nr. 3 könne gestrichen werden, da dieser Part sich wiederhole. Der Ausschuss stimmt diesen redaktionellen Änderungen zu.

Anschließend befasst sich der Ausschuss mit der zukünftigen Kurzbezeichnung der beiden Schulen. Der Vorsitzende spricht sich für RBZ aus. Die Schulen selbst erklären, dass sie die Abkürzung BBZ bevorzugen würden. Herr R. Schulz, Frau Würfel und Herr Wengler sprechen sich dafür aus, dem Wunsch der Schulen zu entsprechen. Anschließend stimmt der Ausschuss zunächst darüber ab, dass die Schulen die Kurzbezeichnung BBZ führen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 9Ablehnung: 3Enthaltung: -

 

Weiterhin befasst sich der Ausschuss mit der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Dazu liegen zwei Anträge vor. Zum einen der gemeinsame Antrag der CDU- und FPD-Fraktion und zum anderen der Antrag der SPD-Fraktion. Herr R. Schulz und die Schulleiter führen aus, dass sie sich dafür aussprechen, dass mindestens drei Lehrer im Verwaltungsrat vertreten seien sollten. Dazu erläutert der Vorsitzende, dass der Vorschlag aus dem gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktion das Stimmenverhältnis des Kreistages abbilde. Herr Dr. Muschke ergänzt dazu, dass ebenfalls der Geschäftsführer des BBZ anwesend sei und an den Sitzungen teilnehme. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verwaltungsrat gehören 11 stimmberechtigte Mitglieder an, wobei die Landrätin kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat ist. Weitere 10 stimmberechtigte Mitglieder werden vom Kreistag bestimmt, davon 2 Lehrkräfte auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

Danach geht der Ausschuss auf die beratenden Mitglieder ein. Vertreter der Arbeitnehmerseite sei der DGB Nord. Dieses solle entsprechend in die Satzung aufgenommen werden. Bezüglich der Vertreter der Arbeitgeberseite verweist der Vorsitzende auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktion. Dieser sehe je einen Vertreter der IHK und der Handwerkskammer vor. Dazu weist Herr Grundmann daraufhin, dass das Schulgesetz je nur einen Vertreter für Arbeitnehmer- und Arbeitsgeberseite vorsehe. Er müsse prüfen, ob es möglich sei, zwei Vertreter der Arbeitgeberseite zu benennen. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass der Beschluss heute vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums erfolge. Daneben verweist er darauf, dass § 9 Abs. 2 Nr. 4 gestrichen werden solle. Frau Würfel spricht sich dafür aus, diesen zu erhalten. Anschließend stellt der Vorsitzende Punkt 3 c) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Mit beratender Stimme sollten Vertreter der IHK und der Handwerkskammer (als Vertreter der Arbeitgeberseite) an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können.  Da die Verwaltung des Kreises durch die Landrätin vertreten ist, ist ein weiteres beratendes Mitglied der Verwaltung entbehrlich.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 4Enthaltung: 1

 

Anschließend stimmt der Ausschuss darüber ab, wie oft im Jahr der Verwaltungsrat mindestens tagen solle. Dazu stellt der Vorsitzende den entsprechenden Punkt des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat tagt mindestens zweimal im Wirtschaftsjahr.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach befasst sich der Ausschuss mit Punkt 3 e) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion. Herr Wolf führt dazu aus, wenn Nr. 12 gestrichen werde, seien die Punkt 7 bis 11 fest dem Verwaltungsrat zugeordnet. Eine Anpassung sei nur über eine Satzungsänderung möglich. Herr R. Schulz spricht sich dafür aus, diesen Punkt nicht zu streichen. Anschließend stellt der Vorsitzende den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Im § 10 ist die Ziffer 12 zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

Dann verweist der Vorsitzende auf die vorliegenden Änderungsanträge der SPD-Fraktion zu § 10. Zu der Ausweitung der Aufgaben führt er aus, dass die von der SPD-Fraktion als Punkt Nr. 13 aufgeführte Erweitung über die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates zu regeln sei. Herr Wolf erklärt zu Punkt Nr. 14, dass dieses nicht rechtmäßig sei. Frau Würfel erklärt daraufhin, dass die SPD- Fraktion diese Anträge zurückziehe. Zu dem Antrag zur Änderung von § 10 Abs. 3 führt der Vorsitzende aus, dass es bei der bisherigen Formulierung bleiben müsse, da es um den Anstaltsträger gehe. Die SPD-Fraktion zieht den Änderungsantrag daher zurück.

 

Abschließend stimmt der Ausschuss über die Satzung insgesamt mit allen eingebrachten Änderungen ab.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10Ablehnung: 2Enthaltung: -

 

Pause von 19:30 Uhr – 19:45 Uhr.

 

Nach der Pause berät der Ausschuss den Übertragungsvertrag. Dazu verweist Herr Jankowski zunächst auf einige redaktionelle Änderungen. In der Präambel müsse es § 101 Satz 2 statt Abs. 2 heißen. Daneben solle der Halbsatz „ im Umfang wie bisher als Schulträger“ gestrichen werden. In § 4 Satz 2 solle der Zusatz „schriftliche“ vor dem Wort Vereinbarung aufgenommen werden. Nach einer kurzen Erläuterung der Regelung im § 7 durch Herrn Grundmann, wobei er betont, dass es sich bei dem Zuschuss des Landes nicht um eine Anschubfinanzierung handle, sondern um einen dauerhaften Zuschuss, befasst sich der Ausschuss mit den Schulkostenbeiträgen. Der Vorsitzende verweist dazu auf den vorliegenden Antrag. Herr Grundmann ergänzt, dass der Kreis frei darin sei, wie er dieses regle. Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, dass diese in der Kreisverwaltung unter Mitwirkung der Schulen erhoben werden sollen. Herr Kohlmeyer ergänzt dazu, dass es dabei in einigen Bereichen zur Doppelarbeit komme. Er spreche sich daher für eine Erhebung bei den Schulen aus. Frau Würfel spricht sich für eine möglichst große Eigenständigkeit der Schulen aus, daher sollten die Schulen die Beiträge erheben. Anschließend stellt der Vorsitzende den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Erhebung und Zahlung von Schulkostenbeiträgen (§ 6) sollte gestrichen werden. Bleibt Sache des Trägers der BBZ (siehe § 112 SchulG).

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 6Ablehnung: 5Enthaltung: 1

 

Danach stellt der Vorsitzende den gesamten Übertragungsvertrag inklusive der Änderungen zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 6Ablehnung: -Enthaltung: 6

 

Zum Personalgestellungsvertrag weist der Vorsitzende daraufhin, dass in § 6 Abs. 4 es nur TVöD statt TVöD-V lauten müsse. Mit dieser Änderung stimmt der Ausschuss über den Vertrag ab.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach befasst sich der Ausschuss mit der Vereinbarung über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung sowie über weitere besondere Aufgabenzuweisungen. Dazu weist Herr Jankowski daraufhin, dass in § 4 der Zusatz „mit dem Kreis“ gestrichen werden solle. Anschließend erläutert Frau McGregor dem Ausschuss die Vereinbarung. Die Finanzbuchhaltung solle aus Sicht der Verwaltung beim Kreis verbleiben, der Wirtschaftsplan und Jahresabschluss soll in den BBZ’s erstellt werden. Danach geht sie auf den vorliegenden Antrag ein, diese Thema insgesamt zu schieben. Sie halte jedoch einen Beschluss erst im September für zu spät. Der Ausschuss berät daher darüber, ob noch vor dem Kreistag im Juni eine Sondersitzung des Ausschusses stattfinden soll. Anschließend erläutert Frau McGregor dem Ausschuss noch einmal die Gründe für die Sichtweise der Verwaltung in Bezug auf die Finanzbuchhaltung. Dabei müsse die GemHVO-Doppik umgesetzt werden, welche viele Regelungen zur Abgrenzung der unterschiedlichen Bereiche enthalte. Die Verwaltung habe für diesen gesamten Bereich 8 Mitarbeiter und kann für die Schulen mit genutzt werden. Die Schulleiter sprechen sich dafür aus, dass dieser Bereich auf die Schulen verlagert wird. Abschließend verständigt sich der Ausschuss einstimmig drauf, diesen Punkt zu vertagen und noch vor der Kreistagssitzung eine Sondersitzung durchzuführen, um eine Entscheidung zu treffen.

 

Abschließend befasst sich der Ausschuss mit dem Liegenschaftsvertrag und dem Dienstleistungsvertrag. Dazu verweist der Vorsitzende zunächst auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Übertragung der Kreissporthalle. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese von den Verträgen bereits erfasst sei. Bezüglich der Verträge mit Dritten verweist er auf § 6 des Vertrages. Danach befasst sich der Ausschuss mit den Punkten 5 a) und b) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion. Zu Punkt a) weist Herr R. Wulf daraufhin, dass dieses Ziel verfolgt werden müsse, aber für das kommende Jahr noch nicht umsetzbar sei. Frühestens ab dem 01.01.2013 sei dieses möglich. Der Ausschuss verständigt sich daher darauf, für das Jahr 2012 die bisherige Regelung beizubehalten, aber 2013 solle die neue Regelung umgesetzt werden. Dies stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Ab 01.01.2013 erfolgt die Bereitstellung der Liegenschaften gegen Zahlung einer festen Nutzungsentschädigung (Miete), orientiert an der AfA bzw. Zins- und Tilgungsaufwendungen und Durchschnittssätzen für die Unterhaltung und Verwaltung von Liegenschaften für einen gewissen Zeitraum (3-5 Jahre) mit Anpassungsklausel nach Preisindizes. Bis dahin gilt die bisherige Regelung (Kostenmiete) weiter.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Anschließend stellt der Vorsitzende Punkt b) zu Abstimmung, mit der Ergänzung, dass die Abschlagszahlungen jeweils zum dritten Werktag eines Monats erfolgen sollen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Betriebskosten für die Grundstücke und Gebäude trägt das jeweilige BBZ aufgrund von jährlichen Abrechnungen mit vierteljährlichen Abschlagszahlungen jeweils zum dritten Werktag eines Monats.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach berät der Ausschuss Punkt c) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion. Herr R. Wulf führt dazu aus, dass die Schulen dann ein Budget für die Kleinreparaturen benötigen würden. Aus Sicht von Frau Bogalski müsse dies über das Budget der GMSE abgerechnet werden. Diese Meinung teilt auch der Vorsitzende. In der weiteren Diskussion verständigt sich der Ausschuss darauf, die Formulierungen „zu Lasten der Liegenschaftsverwaltung“ und „wobei die Arbeiten vorher mit der Liegenschaftsverwaltung abzustimmen sind“ und den letzten Satz von Punkt c) zu streichen. Den so geänderten Punkt stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen, die nicht in die Substanz der Liegenschaft eingreifen dürfen, bis zu 2.000 Euro pro Auftrag werden von den RBZ eigenverantwortlich durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Zu Punkt d) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion führt Herr R. Wulf aus, dass die Beschaffung Teil der Aufgaben der GMSE sei und die Kosten niedriger seien, wenn die Ausschreibung zentral durch die GMSE erfolge. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass die BBZ’s dies halten könnten, wie es für sie praktikabler und wirtschaftlicher sei. Herr Wagner erläutert anschließend den Antrag der SPD-Fraktion. Dieser sehe vor, dass die BBZ’s auch für Gebäudedienstleistungen einen Dritten beauftragen könnten. Dazu weist Herr R. Wulf daraufhin, dass es für die Gebäudedienstleistungen bestehen Verträge gebe. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Punkt d) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die BBZ haben sich für die Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen der Liegenschaftsverwaltung  zu bedienen. Die Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfes für die BBZ ist ihre Sache.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 2Ablehnung: 5Enthaltung: 4

 

Danach stellt er den SPD-Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Das GMSE ist der zentrale Anbieter von Gebäudedienstleistungen für die nach § 1 Absatz 3 a-b aufgeführten Liegenschaften. Das BBZ kann auch Dritte mit Gebäudedienstleistungen beauftragen, wenn es für das BBZ von wirtschaftlichem oder organisatorischem Vorteil ist.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 5Ablehnung: 6Enthaltung: -

 

Zu Punkt e) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FDP-Fraktion führt der Vorsitzende aus, dass dieses ebenfalls erst ab 2013 gelten solle. Danach stellt er diesen zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Das Dienstleistungsentgelt wird ab 01.01.2013 nach festen Sätzen für einen gewissen Zeitraum (3-5 Jahre) mit Anpassungsklausel nach Preisindizes berechnet. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Abschließend befasst sich der Ausschuss mit dem Bereich der Hausmeister. Dazu liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor und ein gemeinsamer Antrag der CDU- und FDP-Fraktion. In der Diskussion betont der Ausschuss übereinstimmend, dass sichergestellt seien müsse, dass immer das gleiche Personal vor Ort sei. Der gemeinsame Antrag der CDU- und FDP-Fraktion solle um den Zusatz „derzeit dort beschäftigt“ ergänzt werden. Die Schulleiter erläutern dem Ausschuss anschließend ihre Vorstellungen. Danach sollen die Hausmeister komplett den Schulen überstellt werden. Herr R. Wulf führt anschließend aus, dass sich die Schulen dem Hausmeisterpool der GMSE bedienen sollten, dies hätte unter anderem Vorteile bei der Vertretung. Daneben betont er, dass Hausmeister nicht bei den Schulen abgezogen werden würden. Anschließend erläutert Herr Wolf, dass eine Übertragung der Hausmeister per Personalgestellungsvertrag, wie im Antrag der SPD-Fraktion dargestellt, derzeit nicht möglich sei, da dazu der gesamte Personalgestellungsvertrag zwischen Kreis und GMSE gekündigt werden müsste. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die zum Zeitpunkt der Übertragung eingesetzten Hausmeister in den Liegenschaften nach § 1 Absatz 2 werden per Personalgestellungsvertrag dem BBZ zur Verfügung gestellt…

 

Für die Berufliche Schule in Norderstedt = 2 Hausmeister

Für die Berufliche Schule Bad Segeberg = 5 Hausmeister,

da auch die Kreissporthalle sowie Teile der Landwirtschaftsschule lt. Liegenschaftsvertrag übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 7Enthaltung: -

 

Abschließend stellt er Punkt f) des gemeinsamen Antrages der CDU- und FPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Liegenschaftsverwaltung stellt dem RBZ zwei bzw. fünf derzeit dort beschäftigte Mitarbeiter als Schulhausmeister zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß DA-Schulhausmeister und DA-Winterdienst mit 100% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung. Diese sind dem GMSE hinsichtlich der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulgrundstücke und -gebäude für die von ihnen wahrzunehmenden Belange gemäß DA verantwortlich. Hinsichtlich  der Nutzung der Gebäude und der damit verbundenen Organisation sowie der Aufgaben, die der Erfüllung des pädagogischen und erzieherischen Auftrages des RBZ dienen (sogenannter operativer Tagesbedarf) sind die Hausmeister der Geschäftsführung des RBZ verantwortlich. Im Übrigen wird der Hausmeistereinsatz hinsichtlich der Tätigkeitsfelder und der Wirksamkeit jährlich evaluiert und danach mit dem Ziel der Verbesserung im gegenseitigen Einvernehmen angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 3Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen