Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.03.2011 - 3.3 Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Landrätin berichtet, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen neuen Sachstand durch Bundesgesetzgebung gebe. In § 34 SGB XII sei geregelt, dass die notwendigen Kosten der Schülerbeförderung zukünftig entsprechend berücksichtigt werden würden und vom Bund getragen werden würden. Daher könne Abs. III von § 9 der Satzung gestrichen werden. Herr Jankowski ergänzt, dass der Kreis 2/3 der Einnahmen aus der Elternbeteiligung erhalten. Insgesamt werde sich diese auf rd. 743.000 Euro belaufen. Im Jahr 2011 würde jedoch nur 5/12 dieser Summe veranschlagt werden können. Die beiden entsprechenden Haushaltsstellen könnten um je 103.200 Euro reduziert werden. Anschließend berichtet Herr Mohr von den Beratungen des BKS-Ausschusses und welche Änderungen der Ausschuss vorgenommen habe. Herr Wilken verweist im Weiteren auf den Antrag seiner Fraktion aus der Sitzung des BKS-Ausschusses.  Die SPD-Fraktion sei gegen eine Elternbeteiligung. Anschließend stellt der Vorsitzende die Satzung entsprechend der Empfehlung des BKS-Ausschusses und der Streichung von § 9 III zur Abstimmung. Zur Kreistagssitzung solle den Abgeordneten die aktuelle Fassung der Satzung vorgelegt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Der Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung wird in dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf mit den eingebrachten Änderungen zugestimmt. Die Satzung tritt zum 01.08.2011 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 13.11.2008 außer Kraft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage