23.11.2010 - 4.6 Jagdliche Schießanlage Wolfsberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert einführend, dass der Kreis seine Förderrichtlinie außer Kraft setzen würde, sollte dieser Vorlage zugestimmt werden. Anschließend stellt Herr Falck dem Ausschuss die Details des Sachverhaltes vor. Bei der jagdlichen Schießanlage Wolfsberg gebe es Nachbesserungsbedarf im Rahmen des Lärmschutzes. Daher habe die Kreisjägerschaft einen Antrag auf 76.218,92 Euro gestellt. Eine Prüfung der vorliegenden Rechnungsbelege ergebe jedoch lediglich Mehrkosten in Höhe von 52.323,60 Euro. Herr Mohr weist anschließend daraufhin, dass es eine solche Nachbesserung in anderen Fällen, wie beispielsweise im Bereich der Sportförderung, nicht gegeben habe und daher die Präzedenzwirkung nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Herr Florschütz kritisiert daneben den Stil, wie die Kreisjägerschaft die Mittel beantrage und eine Drohkulisse in Bezug auf die Fallwildentsorgung für den Kreis schaffe. Herr Mohr regt an, dass das RPA den Sachverhalt und insbesondere die angegebenen Summen prüfen solle. Diese Anregung nimmt der Ausschuss auf und der Vorsitzende stellt dies als Antrag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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