01.12.2010 - 3.10 Öffentlich-rechtlicher Vertrages zur Bildung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Mi., 01.12.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende kritisiert, dass der Vertrag zukünftig eine Kündigungsfrist von drei Jahren haben solle. Sie spreche sich für eine Frist von einem Jahr aus. Die Laufzeit von fünf Jahren sollte beibehalten werden. Frau Rohwer erläutert, dass es sich um eine abgestimmte Vorlage des Landkreistages handle. Um Planungssicherheit für das Personal zu schaffen seien die dargestellten Laufzeiten und Fristen gewählt worden. Herr Miermeister erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese mit der Vorlage in der vorliegenden Form einverstanden sei und dieser zustimmen werde. Die Kreise könnten die Aufgaben, welche auf die KOSOZ übertragen seien, nicht selbst wahrnehmen. Anschließend stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis stimmt dem öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ mit Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach § 8 SGB XII in Schleswig-Holstein in der Fassung des anliegenden Entwurfes des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages vom 08.11.2010 zu.
Die Landrätin/der Landrat wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag für den Kreis zu unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,7 kB
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