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ALLRIS - Auszug

09.09.2010 - 4.2 Betreuung von Menschen im Asylverfahren und dan...

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Wortprotokoll

Frau Wilken stellt sich dem Ausschuss vor und erläutert anschließend die Betreuung von Menschen im Asylverfahren und danach. Im Kreisgebiet würde es aktuell 67 Asylbewerber geben. Davon seien 13 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Daneben gebe es 197 Personen mit einer Duldung. Bei diesen Personen sei das Asylverfahren abgeschlossen und der Antrag auf Asyl abgelehnt. Ein weiterer Personenkreis von 130 Personen habe einen Aufenthaltstitel, dieser sei jedoch jeweils zeitlich sehr beschränkt. Weiterhin führt sie aus, dass es neben der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf Großunterkünfte in Norderstedt gebe. Auf Nachfrage von Herrn Miermeister erläutert sie, dass die Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft bis zu sieben Jahre betragen könne, wenn Personen über so einen langen Zeitraum eine Duldung hätten. Daneben führt sie aus, dass es gesetzlichen nicht vorgesehen sei, dass dieser Personenkreis eine Arbeitserlaubnis erhalte. Die Auslastung der Gemeinschaftsunterkunft betrage aktuell rd. 90 %. Insgesamt seien die Unterkünfte stark ausgelastet. Anschließend gibt sie einige allgemeine Informationen zum Asylverfahren. Die Dauer des Verfahrens betrage im Durchschnitt zwei Jahre. Die Vorsitzende führt aus, dass der lange Aufenthalt in den Unterkünften problematisch für die Menschen sei und überdacht werden müsse, ob der Umfang von einer Stelle mit 25 Stunden für die umfangreichen Aufgaben ausreichend sei.

 

Abschließend verweist sie auf die Resolution des Kreises Nordfriesland zum Resettlement-Verfahren des Bundes. Diese solle den Fraktionen per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, damit sie beraten können, ob der Kreis Segeberg eine ähnliche Resolution beschließen wolle. Herr Miermeister erklärt, dass eine Entscheidung noch im September, wie von der Vorsitzenden vorgeschlagen, zu kurzfristig sei.

 

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