09.09.2010 - 4.1 Arbeit des Behindertenbeauftragten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hoffmann schildert dem Ausschuss seine Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Diese sei aus seiner Sicht verbesserungsfähig. So erfahre er nur von den Problemen betroffener Personen, wenn es bereits zu spät sei. Er wünsche sich von der Verwaltung besser einbezogen zu werden. Die Vorsitzende regt an, dass Herr Hoffmann dazu ein Gespräch mit Herrn Dr. Hoffmann führen solle, um die Situation zu besprechen. Herr Dr. Hoffmann erklärt dazu, dass es bereits mehrere Gespräche gegeben habe. Die Verwaltung könne Herrn Hoffmann jedoch in Einzelfällen nicht einschalten. Dies sei rechtlich nur möglich, wenn die betroffene Person es wünsche. Die betroffenen Personen müssten sich von sich aus an Herrn Hoffmann wenden, dann könne er einbezogen werden. Bei fachlichen Fragen sei den Mitarbeitern bekannt, dass sie sich an Herrn Hoffmann wenden könnten. Die Vorsitzende und Herr Wilken weisen daraufhin, dass sich Herr Hoffmann von den betroffenen Personen eine Vollmacht geben lassen solle, dann könne er von der Verwaltung einbezogen werden. Abschließend bittet der Sozialausschuss die Verwaltung einen Leitfaden zur Arbeit des Behindertenbeauftragten zu erstellen.