13.09.2010 - 4.3 Landesrechnungshof – Prüfbericht Lebensmittelüb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mo., 13.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Warlies berichtet, dass der Landesrechnungshof 2008 die Wahrnehmung der Lebensmittelüberwachung beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und beim Landesbetrieb Landeslabor Schleswig-Holstein sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten geprüft habe. In dem anschließenden Bericht treffe der Landesrechnungshof die Kernaussage, dass die Lebensmittelüberwachung nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche. Unter anderem komme der Landesrechnungshof zu der Auffassung, dass die Kontrolle der Urproduktion nur in Ausnahmefällen erfolgt sei, einige Veterinärämter die angeordneten Maßnahmen nicht mittels Verwaltungszwang durchsetzen würden und einige Veterinärämter grundsätzliche davon absehen würden, Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld zu ahnden. Anschließend erläutert Herr Dr. Warlies die Stellungnahme des Kreises zu diesen Punkten, welche das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gefordert habe. Die Kontrollen im Bereich der Urproduktion erfolgen nur anlassbezogen, da die begrenzten Personalressourcen in Betrieben eingesetzt werden, welche ein höheres Risiko für den Verbraucherschutz darstellen. Im Kreis Segeberg werde bei betrieblichen Mängeln ein verwaltungsrechtliches Verfahren eingeleitet und erforderlichenfalls mit Hilfe des Verwaltungszwangs durchgesetzt. Im Jahr 2009 seien im Bereich der Lebensmittelüberwachung 36 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Somit treffen die beiden letztgenannten Feststellungen des Landesrechnungshofes nicht auf den Kreis Segeberg zu.
Abschließend führt er aus, dass man eine in 2010 zusätzlich bewilligte 0,5 Planstelle eines Lebensmittelkontrolleurs zum 1. September 2010 zunächst befristet auf ein Jahr habe besetzen können.
Der Ausschuss nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.