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ALLRIS - Auszug

15.09.2010 - 3.1 Änderungen der Richtlinien zur Bildung einer So...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einführung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch Herrn Stankat erläutert Frau Teuber dem Ausschuss die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Dabei geht sie anfangs auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Daneben verweist sie darauf, dass es auf Landesebene eine Arbeitsgruppe gebe. Diese solle den landesrechtlichen Vorbehalt gem. § 90 SGB VIII zur Regelung der Einkommensberechnungen ausgestalten, um einheitliche Rahmenbedingungen für Schleswig-Holstein zu schaffen. Daneben geht Frau Teuber auf die erheblichen Abweichungen bei den Elternbeiträgen im Kreis Segeberg ein. Eine entsprechende Aufstellung ist in der Vorlage enthalten. Herr Kerder führt auf Nachfrage von Herrn Beeth aus, dass sich der demografische Wandel auf den Kreis Segeberg atypisch auswirke und es keine leerstehenden Betreuungsplätze im Kreis gebe. Anschließend bittet Frau Reinders um eine Stellungnahme, warum der Kreis in diesem Bereich tätig werden wolle, bevor das Land eine einheitliche Regelung erarbeitet habe. Dazu führt Herr Stankat aus, dass die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung eine der Höhe nach freiwillige Leistung des Kreises sei und damit von den Überlegungen auf Landesebene nicht unmittelbar berührt sei. Der Hauptausschuss habe in seiner Sitzung am 26.06.10 beschlossen, dass der Jugendhilfeausschuss sich dieser Thematik annehmen solle mit dem Ziel eine Entscheidung über eine Reduzierung in der Kreistagssitzung im September zu treffen. Dazu weist Frau Reinders daraufhin, dass der ursprüngliche Einsparvorschlag aus der Verwaltung gekommen sei und zuvor, vor der Beratung im Hauptausschuss, nicht im Jugendhilfeausschuss beraten worden sei.

Abschließend nimmt der Ausschuss die Vorlage zur Kenntnis.

 

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