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ALLRIS - Auszug

07.09.2010 - 3.2 Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist einführend auf die bisherige Beratung dieses Themas im Ausschuss. Aktuell betrage die Elternbeteiligung 50 %. Dieser Beschluss gelte noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2010/2011. Sein Vorschlag sei, diese ab dem zweiten Schulhalbjahr auf 60 % zu erhöhen und ab dem Schuljahr 2011/2012 auf 66 2/3 %. Daneben solle ebenfalls die Richtlinie des Kreises zur Mahlzeitenförderung Anwendung finden. Anschließend erklären Frau Lessing und Herr Dr. Muschke übereinstimmend, dass sie sich auch für die Zukunft für eine 50 prozentige Beteiligung der Eltern aussprechen würden. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst seinen Antrag zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der Förderzentren wird ab dem zweiten Schulhalbjahr 2010/2011 auf 60 % angehoben und ab dem Schuljahr 2011/2012 auf 66 2/3 % unter Berücksichtigung der Richtlinie zu Mahlzeitenförderung, welche ebenfalls auf die Förderzentren geistige Entwicklung angewendet werden solle.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 6Ablehnung: 6Enthaltung: -

 

Danach stellt der den Antrag von Frau Lessing und Herrn Dr. Muschke zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der Förderzentren wird bei 50 % belassen.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 6Ablehnung: 6Enthaltung: -

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass damit beide Anträge abgelehnt seien und es bei der bisherigen Regelung bleibe.

 

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