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ALLRIS - Auszug

07.12.2010 - 3.1 Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Bei Punkt drei des Beschlussvorschlages sei er verwundert über das dort beschriebene Gremium, dass keine Entsprechung in der Kreisordnung oder Hauptsatzung habe.  Dazu erläutert die Landrätin, dass es ihr darum gegangen sei, alle Fraktionen einzubinden. Der Vorsitzende und Herr Schnabel sprechen sich dafür aus, an dieser Stelle den Hauptausschuss einzusetzen. Her Säker weist daraufhin, dass der Hauptausschuss nur eine Empfehlung abgeben könne. Herr Wilken erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zustimmen werde. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den auf Antrag der CDU- und FDP-Fraktion geänderten Beschlussvorschlag, unter Berücksichtigung des Hinweises von Herrn Säker, zur Abstimmung. Dabei weist er daraufhin, dass es sich bei dem anliegenden Vertragsentwurf lediglich um einen Entwurf handle.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft unverzüglich zu installieren und alles Notwendige zu veranlassen.
    Es wird eine GmbH gegründet - entweder als Tochtergesellschaft der KSB GmbH & Co. KG oder als Tochter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH bei gleichzeitiger Auflösung der KSB GmbH & Co KG. Die Form wird abhängig gemacht von der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.

 

  1. Zur Gesellschaftsgründung wird eine Bareinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht.
     
  2. Parallel wird die Verwaltung eine Stellenanzeige schalten und mit Begleitung der BDO eine Personalvorauswahl treffen. Die vorbereitende Entscheidung über die Besetzung der Stelle des Geschäftsführers trifft der Hauptausschuss.

 

  1. Zur Unterbringung der neuen Wirtschaftsentwicklung wird die Verwaltung beauftragt, Mietangebote einzuholen für eine ausreichend dimensionierte Fläche in der Stadt Bad Segeberg.
     
  2. Das Budget wird auf 500.000,00 € jährlich festgesetzt (ohne Bareinlage). Die Finanzierung erfolgt über die Dividenden aus den E.ON-Hanse Aktien.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage