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ALLRIS - Auszug

28.10.2010 - 3.5 Anwendung des Hauptausschussbeschlusses zur Ent...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf den Grundsatzbeschluss, wonach die Kreistagmitglieder, die vom Kreistag in ein Gremium entsandt worden seien, nach den Grundsätzen der Entschädigungssatzung entschädigt werden würden. Dieser solle ebenfalls für die Trägerversammlung des Jobcenters Anwendung finden. Dieses stellt er zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die vom Kreistag in die Trägerversammlung des Jobcenters entsandten Kreistagabgeordneten erhalten eine Entschädigung (Fahrtkosten, Sitzungsgeld) auf Grundlage der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -