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ALLRIS - Auszug

28.09.2010 - 4.3 Personalsituation ARGE/Jobcenter (Kommunales Pe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt zu dieser Thematik. Die Gemeinden hätten erklärt, dass sie einer Dauerzuweisung der Stellen an den Kreis nicht mehr zustimmen würden. Die Gemeinden würden sich eine komplette Übernahme der Stellen durch den Kreis wünschen. Der Vorschlag der Verwaltung sei, es bei dem bisherigen Angebot zu belassen und das Personal nicht zu übernehmen. Dies könne dazu führen, dass die Gemeinden ihr Personal zurückziehen würden, oder dass das Personal von sich aus das Jobcenter verlasse. Aus Sicht der Verwaltung sei das Angebot des Kreises an die Gemeinden gut. Frau Baum ergänzt, dass es sich um 13 Dauerkräfte handle und es das Ziel sein müsse dieses Personal zu halten. Die Landrätin führt aus, dass es um die Frage gehe, ob der Kreis bereit sei, für 13 weitere Stellen das Kostenrisiko zu tragen, sollte diese Aufgabe, die vom Jobcenter wahrgenommen wird, wegfalle. Herr Miermeister spricht sich anschließend dafür aus, diese Stellen dauerhaft in den Kreishaushalt aufzunehmen. Er habe von der Stadt Norderstedt die verbindliche Zusage, dass die Stadt einer Rückübertragung der Stellen zustimmen werde, sollte diese Aufgabe wegfallen. Dazu erklärt Herr Dr. Hoffmann, dass genau dieser Fall durch die Dauerzuweisung geregelt werden sollte. Dieser Vorschlag sei keine rechtliche Absicherung. Auf Nachfrage von Herrn Busch erklärt die Verwaltung, dass die Mitarbeiter, wenn diese Stellen auf den Kreis übertragen werden würden, nicht an die Tätigkeit im Jobcenter gebunden werden könnten. In der weiteren Diskussion spricht sich der Ausschuss mehrheitlich dafür aus, diese Stellen dauerhaft in den Stellenplan des Kreises zu übertragen. Die Verwaltung weist  daraufhin, dass diese Mitarbeiter beim Kreis dann entsprechend ihrer höherwertigen Tätigkeit im Jobcenter eingruppiert werden würden. Der Ausschuss verständigt sich in der folgenden Beratung darauf, im ersten Satz des Beschlussvorschlages das Wort ‚nicht’ zu streichen. Der zweite Satz solle gestrichen werden. Dafür solle folgender Satz ergänzt werden: ‚Für den Fall, dass diese Mitarbeiter nicht mehr im Jobcenter eingesetzt werden, ist vertraglich sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter in die kommunalen Stellenpläne zurückübertragen werden.’ Den so geänderten Beschlussvorschlag stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis ist bereit, die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Zusicherung von umfassendem Bestandsschutz in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Für den Fall, dass diese Mitarbeiter nicht mehr im Jobcenter eingesetzt werden, ist vertraglich sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter in die kommunalen Stellenpläne zurückübertragen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 9Ablehnung: 1Enthaltung: 2

 

Pause von 21:35 Uhr – 21:50 Uhr.