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ALLRIS - Auszug

09.12.2010 - 16 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Umsetzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Landrätin führt aus, dass die Verteilung der Fördermittel keine originäre Kreisaufgabe sei. Daher entstehe die Notwendigkeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land abzuschließen. Der aktuelle Vertrag laufe Ende 2010 aus. Der neue Vertrag habe eine Laufzeit ab 2011 bis zum 30.06.2014. Dieser Vertrag würde rd. 4,4 Mio. Euro Landesmittel und rd. 2,2 Mio. Euro Bundesmittel in das Kreisgebiet holen. 9750 Euro jährlich davon dürfe der Kreis für seine Personalkosten einbehalten. Dieses sei ausreichend. Daneben weist sie daraufhin, dass aktuell bekannt geworden sei, dass das Land weitere 14 Mio. Euro für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen werde. Das Verteilungsverfahren stehe noch nicht fest. Aktuell liege der Kreis Segeberg beim U3-Ausbau über dem Landesschnitt.

 

Anschließend stellt der Kreispräsident den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (U3-Investitionskostenvertrag) auf der Basis des vorgelegten Vertragsentwurfs.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 57Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage