06.05.2010 - 3 Entwicklung im Bereich des SGB IIVorstellung un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Eingeladen dazu Vertreter des Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 06.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Vorsitzende führt in die Thematik ein und begrüßt mit Frau Haese vom Kreis Schleswig-Flensburg und Herrn Scholz vom Kreis Nordfriesland Vertreter der Optionskreise in Schleswig-Holstein. Daneben begrüßt Sie Herrn Kruse vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Frau Baum von der ARGE Leistungszentrum und Herrn Ludwig von der Agentur für Arbeit Neumünster. Anschließend stellt Frau Haese dem Ausschuss die Arbeit des Kreises Schleswig-Flensburg vor. Die grundsätzliche Ausrichtung sei, dass nicht Armutsverwaltung betrieben werden solle, sondern eine Integrationsverwaltung. Danach erläutert sie den organisatorischen Aufbau. Es sei innerhalb der Verwaltung ein eigener Fachdienst eingerichtet worden, dieser sei von der Größe her jedoch beinahe ein eigener Fachbereich. Im gesamten Kreisgebiet gebe es sieben Sozialzentren. Diese würden nach dem Drei-Säulen-Modell (Leistungsgewährung SGB II, Fallmanager, Leistungsgewährung SGB XII) arbeiten. Zukünftig werde jedoch eine Zweiteilung nach aktiven und passiven Leistungen angestrebt. Die Zentren würden so autark wie möglich arbeiten und es gebe lediglich soviel Zentralität wie nötig. Bei den Maßnahmen würden gezielt Maßnahmen für die Klienten gesucht werden und nicht umgekehrt. Darüber hinaus gebe es zwischen den Sozialzentren ein Benchmarking. Sie betont, dass für die Option der politische Rückhalt und eine auskömmliche Personalausstattung entscheidende Faktoren seien. Im Anschluss erläutert Herr Scholz dem Ausschuss die Situation im Kreis Nordfriesland. Auch dort gebe es sieben Sozialzentren. Auf diese würden sich 115 Mitarbeiter verteilen. Zusätzlich gebe es 30 Mitarbeiter beim Kreis selbst. Der Kreis übernehme die strategische Steuerung und trage die Finanzverantwortung gegenüber dem Bund. Anschließend erläutert er die einzelnen Erfolgsfaktoren mittels einer Power Point Präsentation. Diese ist dem Protokoll angefügt, ebenso wie die Präsentation von Frau Haese. Die Vermittlungserfolge des Kreises Nordfriesland würden einsbesondere auf einer flexiblen und regionalen Gestaltung der Maßnahmen beruhen. Ein wesentlicher Vorteil für die Kommune bei der Option sei die direkte Einflussmöglichkeit und so die Steuerung der KdU. Die Agentur für Arbeit habe so keinen Zugriff auf die Kreisfinanzen. Risiken würden in der Budgetunsicherheit liegen. Danach schildert Herr Kruse die Situation aus Sicht des Landes. Er sei froh über den erzielten Kompromiss, wonach die Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Kommune legalisiert werden soll und die kommunale Option im Grundgesetz verankert werde. Beim Regelmodell, welches das Nachfolgemodell zur ARGE sei, bleibe Vieles unverändert, der Geschäftsführer bekomme mehr Befugnisse und es werde eine eigene Personalvertretung geben. Bei der Option sei die Aufsicht weiterhin nach Landesrecht geregelt. Daneben seien die kommunalen Träger verpflichtet eine Zielvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Es würden 100 % des aktuellen Personals auf die Optionskommune übergehen, nach einem Jahr würde die Möglichkeit bestehen 10 % dieses Personals an die Agentur für Arbeit zurück zu übertragen. Offen sei noch die Frage wie viele der zusätzlichen Optionsmöglichkeiten auf die einzelnen Bundesländer entfallen würden. Sollte es bei dem bisherigen Verfahren beleiben, wären dies 3 für Schleswig-Holstein. Abschließend erläutert er die Kriterien zur Zulassung als Optionskommune. Bisher würden dem Land keine Anträge auf Zulassung vorliegen.
Auf Nachfrage der Landrätin führt Herr Ludwig aus, dass ein Vergleich der Vermittlungsquoten zwischen dem Kreis Segeberg und der Optionskreise kaum möglich sei, da die Struktur der Kreise gänzlich anders sei. Herr Scholz erklärt, dass auch in die Nachbarkreise vermittelt werde, die Vermittlung ende nicht an der Kreisgrenze. Zur Personalsituation führt er aus, dass es im Kreis Nordfriesland keine befristeten Verträge für die Mitarbeiter gebe. Anschließend erläutern Frau Haese und Herr Scholz auf Nachfrage von Herrn Miermeister, dass beide Kreise sämtliche Maßnahmen selbst ausschreiben und dass es ein Kontrollsystem gebe, um den Doppelbezug zu verhindern. Bisher seien keine Fälle von Doppelbezug bekannt geworden. Abschließend führen beide aus, dass die Vorbereitungszeit sehr kurz gewesen sei, trotzdem waren beide Kommunen nach einer kurzen Anlaufzeit arbeitsfähig. Nach weiteren Nachfragen aus dem Ausschuss dankt die Vorsitzende den Anwesenden für die heute gegebenen Informationen und macht den Vorschlag zur Sitzung am 03.06.10 Frau Baum und Herrn Ludwig erneut einzuladen. Diesem stimmt der Ausschuss zu.
Anlagen
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