31.05.2010 - 4.2 Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Vertragsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Mo., 31.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Warlies erläutert dem Ausschuss einführend die Situation um die Tierkörperbeseitigung. Ursprünglich gab es eine Tierkörperbeseitigungsanstalt im Kreisgebiet. Seit dem 01.01.1992 habe der Kreis diese Aufgabe durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Firma Heinrich Nagel GmbH & Co. KG aus Neumünster übertragen. Der Vertrag laufe aktuell noch bis zum 31.12.2012 und würde sich anschließend um fünf Jahre verlängern. Die Kreise und kreisfreien Städte hätten sich mit dem Land darauf verständigt, diese Aufgabe mit Wirkung zum Jahre 2014 landesweit auszuschreiben. Dafür sei es Voraussetzung, dass die Verträge aller Kreise und kreisfreien Städte zu diesem Datum gekündigt werden würden. Daher hätten sich die Kreises Herzogtum Lauenburg und Stormarn, welche ähnliche Verträge mit der Heinrich Nagel GmbH & Co. KG geschlossen hätten, sowie der Kreis Segeberg mit der Heinrich Nagel GmbH & Co. KG darauf verständigt, dass sich der Vertrag einmalig um zwei Jahre bis zum 31.12.2014 verlängere. Erfolge anschließend keine Kündigung, verlängere er sich um weitere 5 Jahre. Am 19.03.2010 sei die Vertragsänderung vom zuständigen Ministerium genehmigt worden. Inzwischen sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, welche grundsätzliche Fragen in Bezug auf eine Ausschreibung klären solle. Der Ausschuss nimmt diese Informationen zur Kenntnis.