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ALLRIS - Auszug

25.02.2010 - 4.9 Konjunkturpaket II Krankenhausförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dingeldein betont, dass der Kreis nur in die Förderung der Projekte eintreten solle, wenn die Standortgemeinden Kofinanzierungsmittel bereitstellten. Anschließend bittet die CDU-Fraktion den Vorsitzenden um eine Unterbrechung, um sich beraten zu können.

 

Pause 20:44 Uhr bis 20:50 Uhr.

 

Die Landrätin führt aus, dass die Verwaltung sich nach Beschlussfassung mit dem Innenministerium wegen der zusätzlichen Kreismittel zur Kofinanzierung auseinandersetzen werde.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Förderung der von der Krankenhausgesellschaft SH benannten und seitens des Landes Schleswig-Holstein bestätigten Nachrückerprojekte im Kreis Segeberg.

 

Der Einsatz projektbezogener  kommunaler Mittel wird nach Abzug der betreffenden Bundes- und Landesmittel seitens des Kreises Segeberg mit 87,5 % gefördert.

Der Kreis Segeberg erwartet die Kofinanzierung der kommunalen Mittel über die betreffende Standortgemeinde und zwar 12,5% bei anerkannter Finanzschwäche jeweils zur Hälfte für 2010 und 2011. Sollte die kommunale Kofinanzierung  der Städte nicht eintreten, tritt der Kreis Segeberg nicht in die Förderung dieser Projekte ein. 

 

Sollten alle drei Projekte seitens der Krankenhausgesellschaft benannt und auch durch das Land bestätigt werden, dann belaufen sich die zusätzlichen Mittelaufwendungen für 2010 und 2011 auf jeweils 230.895,35 Euro (netto).

Sollte seitens der Krankenhausgesellschaft nur ein Projekt aus dem Kreis Segeberg vorgeschlagen und seitens des Landes bestätigt werden, dann reduzieren sich die aufzubringenden kommunalen Mittel auf die im Sachbericht dargestellten kommunalen Kofinanzierungsmittel für die Projekte 1 bis 3 im Einzelfall.  

Für die nicht durch die Standortgemeinden refinanzierten Kreisanteile kann zur Zeit kein konkreter Deckungsvorschlag unterbreitet werden. Sollten sich unterjährig bei den sonstigen investiven Maßnahmen des Kreises keine Verschiebungen ergeben, würde eine weitere Neuverschuldung eintreten.

Da zurzeit die Genehmigung des Haushaltes 2010 durch das Innenministerium nicht vorliegt, erfolgt diese Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der vom Kreistag beschlossenen Gesamtbeträge an Krediten und Verpflichtungsermächtigungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -