21.01.2010 - 3 Berichte/Informationen der Landrätin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 21.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Jugendamt; Aufgabenübernahme durch die Stadt Norderstedt
Die Landrätin führt aus, dass die Verhandlungen abgeschlossen seien. Dies sei im Haushalt bereits eingeplant und das entsprechende Schreiben der Stadt Norderstedt wird dem Protokoll angefügt.
- Finanzausgleich 2010
Sie berichtet, dass das Innenministerium mit Erlass vom 14.01.10 die Finanzausgleichsleistungen 2010 vorläufig festgesetzt habe. Im Vergleich zum Haushaltserlass seien die Grundbeträge geringfügig angestiegen. Für den Kreis Segeberg steigen die Kreisschlüsselzuweisungen um 229.900 Euro, die allgemeine Kreisumlage um 205.600 Euro, bei der zusätzliche Kreisumlage gebe es keine Veränderung und die Finanzausgleichsumlage sinke um 36.500 Euro. Insgesamt bedeute dies eine Verbesserung um 399.000 Euro.
- Kassenbestand
Frau McGregor informiert, dass der Kontostand für diesen Monat im Durchschnitt bei -11,9 Mio. Euro liege. Davon seien jedoch 10 Mio. Euro fest angelegt.
- Zukunft ARGE Leistungszentrum
Die Landrätin erklärt, dass aktuell alles auf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung ab 2011 hindeute. Zusätzlich verteilt sie im Ausschuss eine Unterlage zur Neuorganisation des SGB II.
- Streichung Mietzuschuss Holsteins Herz
Sie führt aus, dass der Verein keine eigenen Mittel für die Miete habe und auch im Bewilligungsbescheid von Mietfreiheit ausgegangen werde. Der Verein suche nun nach kostenfreien Mieträumen. Daraufhin habe die Stadt Bad Oldesloe ihr altes Amtsgericht angeboten. Der Vorstand des Vereins werde über den neuen Sitz der Geschäftsstelle entscheiden. Der Fachbereich V empfehle, dass der Verein weiterhin kostenfrei in Bad Segeberg untergebracht werden solle, da so eine direkte Kontaktmöglichkeit zu den Projektträgern aufrecht erhalten werde. Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis und der Vorsitzende weist gleichzeitig daraufhin, dass die Konsequenzen aus dem Beschluss bekannt gewesen seien.
- Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten der Fraktionen
Da sich der Kreis aktuell in der vorläufigen Haushaltsführung befinde, dürfe er keine freiwilligen Leistungen auszahlen. Dazu würde auch der Zuschuss des Kreises zu den Kosten der Geschäftsführungskosten der Fraktionen zählen. Um jedoch die Liquidität der Fraktionen zu sichern, schlage die Landrätin vor, einen Abschlag für die Monate Januar und Februar auszuzahlen. Diesem stimmt der Ausschuss einstimmig zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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