02.11.2009 - 3.2 Mietzuschuss des Kreises Segeberg an die Aktivr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Umwelt
- Datum:
- Mo., 02.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Knoche erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt.
Holsteins Herz nutze seit 2003 die Büroräume in der kreiseigenen Landwirtschaftsschule.
Die Mietkosten habe der Kreis bisher als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt.
Die GMSE habe die Miete für das Jahr 2010 neu berechnet und dies habe zu einer
Erhöhung der Miete um 2.900 Euro auf nun 8.900 Euro geführt. Die Mieterhöhung sei
durch die jährlich variabel zu berechnenden Bauunterhaltungskosten bedingt. Er
bittet um Zustimmung zu der Erhöhung des Ansatzes für 2010, auch um bei der
GMSE keinen Mietausfall zu verursachen. Herr Säker führt aus, dass die
Berechnung der Miete durch die GMSE im gesamten Haushalt des Kreises nur schwer
nachzuvollziehen sei und es ebenfalls unüblich sei, die Miete jedes Jahr neu zu
berechnen. Frau Loedige kritisiert, dass die von der GMSE berechnete Miete über
dem marktüblichen Niveau liege und dieses Thema in der nächsten Sitzung, wenn
der Haushalt beraten werden, erneut aufgegriffen werden müsse, da es alle
Teilpläne betreffe. Anschließend erklärt der Vorsitzende, dass die Berechnung
der Miete Sache des Verwaltungsrates der GMSE sei und nicht heute hier geklärt
werden könne. Danach stellt er die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt nachfolgende Änderungen zum
Haushaltsentwurf in die Änderungsliste aufzunehmen über die dann der
Hauptausschuss und der Kreistag im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Dezember
entscheiden: Anpassung des Mietzuschusses in 2010 von 6.000
Euro um 2.900 Euro auf 8.900 Euro in dem Teilplan 575 Tourismus. Für die
Folgejahre wird der Mietzuschuss anhand der jährlich erfolgenden
Mietanpassungen der GMSE festgesetzt.