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ALLRIS - Auszug

16.11.2009 - 3.2 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 19 a GkZ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Warlies informiert den Ausschuss über den geplanten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung. Neuerdings ist durch EU-Recht eine Akkreditierung der Untersuchungslabore für die Durchführung der Trichinenuntersuchungen erforderlich mit Wirkung ab 1. Januar 2010. Aufgrund der geringen Schweineschlachtzahlen im Kreis Segeberg wäre ein kostenaufwendiges Akkreditierungsverfahren nicht wirtschaftlich. Durch die hohen Schweineschlachtzahlen im Kreis Steinburg kann das Untersuchungslabor in Kellinghusen die Trichinenuntersuchungen viel günstiger anbieten. Deshalb möchte der Fachbereich IV die zukünftig anfallenden Trichinenuntersuchungen vom zentralen Untersuchungslabor in Kellinghusen durchführen lassen. Herr Dr. Warlies bittet den Ausschuss die Empfehlung an den Hauptausschuss und den Kreistag in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Da kein weiterer Diskussionsbedarf besteht stellt die Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19 a GkZ zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung (Mitbenutzung des Fleischhygienelabors Kellinghusen) in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage