18.11.2009 - 3.6.2 Personal Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 18.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schneider erläutert dem Ausschuss den in der Vorlage
dargestellten Sachverhalt. Auf Nachfrage des Vorsitzenden informiert er den
Ausschuss insbesondere über das Ergebnis der Organisationsuntersuchung und den
sich daraus ergebenen Stellenbedarf. Herr Lund weist daraufhin, dass es
bedauerlich sei, dass als Konsequenz aus dem geplanten Vorgehen die flexiblen
Hilfen wegfallen würden und damit eine lange Kooperation ende. Anschließend
geht der Ausschuss auf die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Stellen ein.
Dazu erläutert die Verwaltung, dass diese über Schulden finanziert werden
solle, da es keine Einsparmöglich-keiten in anderen Bereichen gebe. Der
Vorsitzende spricht sich dafür aus, der Vorlage zuzustimmen. Frau Reinders
stellt anschließend den Antrag, dass die flexiblen Hilfen nicht eingestellt
werden, sondern die neu geschaffenen Stellen durch neues Personal besetzt
werden. Über diesen Antrag lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4 Ablehnung:
6 Enthaltung:
2
Danach stellt er den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der ASD erhält 3 zusätzliche
Planstellen. Die noch im Fachdienst verbliebenen Personalstellenanteile für
flexible Hilfen werden in Planstellen im ASD umgewandelt.
Der Fachdienst Adoptions- und
Pflegstellenwesen wird um 3 ¾ Stellen aufgestockt.
Davon stehen 1 ¾ Stellen unter dem
Besetzungsvorbehalt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine
Kostenerstattungspflicht auswärtiger Jugendämter für auf freie Träger
übertragene Betreuungsanteile nicht bestätigt. Wenn die
Kostenerstattungspflicht aus den erstinstanzlichen Urteilen bekräftigt wird,
werden erstattungsfähige Betreuungsleistungen auf einen freien Träger
übertragen.
In der Außenstelle in Kaltenkirchen
wird eine halbe Stelle Sekretariat eingerichtet.