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ALLRIS - Auszug

10.12.2009 - 8 Finanzwirtschaft des Kreises Segeberga) Haushal...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt verweist der Kreispräsident auf die aktuelle Änderungsliste zum Haushaltsentwurf, welche die heutige Beratungsgrundlage darstelle.

 

Anschließend verweist die Landrätin zunächst auf die allgemeine gesamtwirtschaftliche Situation, welche eine bisher einmalige Ausnahmesituation darstelle. Danach führt sie zum Haushaltsentwurf aus, dass die Verwaltung diesen mit einem Fehlbedarf im Ergebnishaushalt in Höhe von 6,2 Mio. Euro und einer Nettoneuverschuldung von 3,2 Mio. Euro vorgelegt habe. Ziel bei der Aufstellung des Haushaltes sei die Konsolidierung gewesen. Bei dieser aggressiven Haushaltskonsolidierung hätten alle Stellen sehr engagiert mitgearbeitet. Gründe, warum dieser Fehlbedarf entstanden sei, seien vor allem der Rückgang der Kreisschlüsselzuweisungen und der Kreisumlage und der weitere Anstieg der Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich. Weiterhin verweist sie auf die mittelfristigen Finanzdaten, wonach in den folgenden Jahren jährlich ein Fehlbedarf von rd. 20 Mio. Euro entstünde. Im Folgenden erläutert sie Maßnahmen für die Zukunft. Dabei sei eine ernsthafte Ausgabenkritik von entscheidender Bedeutung.

Im Weiteren geht sie auf das Ergebnis der Beratungen im Hauptausschuss ein. Danach weise der Haushalt einen Fehlbedarf von rd. 5,5 Mio. Euro aus und die Nettoneuverschuldung betrage 3,3 Mio. Euro. Die Reduzierung des Fehlbetrages sei im Wesentlichen durch die Deckelung der Personalkosten entstanden. Es sei zwar richtig über die Personalkosten kritisch nachzudenken, jedoch müsse dies mit den richtigen Werkzeugen geschehen, das bedeute teilplanorientiert und aufgabenkritisch. Eine pauschale Kürzung sei nicht umsetzbar und nicht seriös. Weiterhin könnte dieses zur Folge haben, dass gesetzliche Aufgaben nicht mehr erfüllt werden könnten. Gleiches gelte für die pauschalen Kürzungen in den Sachbudgets. Diese pauschalen Kürzungen würden ein falsches Signal darstellen. Abschließend wirbt sie dafür, einen ehrlichen Haushalt zu beschließen.

 

Herr Wulf (CDU) als Vorsitzender des Hauptausschusses dankt zu Beginn seines Redebeitrages allen Beteiligten für geleistete Arbeit. Anschließend kritisiert er, dass sich der Haushaltsentwurf nicht an den Finanzzielen des Kreises orientiere, da kein ausgeglichener Entwurf vorgelegt worden sei. Dass die Landrätin sage, dass dies nicht möglich gewesen sei, sei ein Offenbarungseid. Er verweist darauf, dass der Kreis durch die Gesetze des Bundes und des Landes ständig neue Aufgaben bekomme, ohne die dafür notwenigen finanziellen Mittel zu erhalten. Der Haushaltserlass der Innenministers sage aus, dass bis 2013 rd. 300 Mrd. Euro Steuereinnahmen fehlen würden. Daher sei eine strikte Konsolidierung geboten. Jedoch müsse der Haushalt trotz aller Bemühungen mit Schulden finanziert werden und die Finanzierung über Konsumkredite führe ohne Umwege in die Schuldenfalle.

Zum Wirtschaftsplan der ISE empfiehlt er dem Kreistag, diesen so wie vom Hauptausschuss empfohlen zu beschließen. Bezüglich des Stellenplanes führt er aus, dass es ein Einsparvorschlag der CDU-Fraktion sei, die Personalkosten auf 25,9 Mio. Euro zu beschränken. Abschließend erklärt er, dass der Hauptausschuss empfehle, dass vorliegende Ergebnis zu akzeptieren und zu beschließen.

 

Herr Dingeldein (CDU) kritisiert zunächst, dass der Haushaltsentwurf keine Einsparvorschläge seitens der Verwaltung enthalten habe. Dieses hätte zwingend geschehen müssen. Nach intensiver Beratung des Entwurfs komme die CDU-Fraktion zum Schluss, dass dieser so nicht akzeptabel sei. Daher habe seine Fraktion im Hauptausschuss eine Reihe von Einsparvorschlägen unterbreitet. Daneben betont er, dass die Kreisumlage nicht erhöht werden solle. In diesem Zusammenhang kritisiert er, dass die Landrätin den Bürgermeistern prognostiziert habe, dass die Kreisumlage ab 2011 steigen werde. Davon könne keine Rede sein. Der größte Einsparvorschlag der CDU-Fraktion sei die Deckelung der Personalkosten gewesen. Dieses habe der Hauptausschuss mit Mehrheit verabschiedet, denn der Kreis könne sich diese hohen Personalkosten zukünftig nicht mehr leisten. Jedoch solle die Landrätin entscheiden, wie sie diese Mittel einsetzen wolle. Anschließend erklärt er, dass er froh sei, dass die freiwilligen Listungen auch für 2010 erhalten werden konnten. Abschließend warnt er noch einmal davor, die Kreisumlage zu erhöhen, um damit gesetzliche Aufgaben zu erfüllen und die Gemeinden weiter einzuschränken. Danach bittet er um Zustimmung zu dem Haushaltsentwurf mit der heute vorgelegten Änderungsliste.

 

Herr Wilken (SPD) führt aus, dass die Zahlen im Haushalt für ihn in vielen Bereichen geschönt seien und er nicht davon ausgehe, dass diese Ansätze auskömmlich seien. Daneben verweist er auf die künftigen Fehlbedarfe, die in den Jahren ab 2011 auf den Kreis zukommen würden. Aus seiner Sicht würden die Beschlüsse, die heute gefasst werden sollen, in besonderer Weise die Mitarbeiter des Kreises treffen. Er habe erhebliche Bedenken gegen eine Deckelung der Personalkosten. Dabei verweist er auf den heute vorgelegten Änderungsantrag seiner Fraktion und betont, wie wichtige das Personal insbesondere im Bereich des ASD sei. Dort dürfe nicht gespart werden. Insgesamt sei der vorgelegte Haushaltsentwurf mit einer Reihe von Sparvorschlägen seitens der Verwaltung ein gutes Ergebnis und dafür bedanke sich die SPD-Fraktion bei der Verwaltung. Er betont jedoch auch, dass er kein Verständnis dafür habe, dass die Forderung nach zusätzlichem Personal in den Fachbereichen III und V erst in letzter Minuten vorgelegt worden sei, als der Haushalt schon gedruckt gewesen sei. Abschließend erklärt er, dass die SPD-Fraktion die Personalkostendeckelung abmildern wolle, nur dann könne sie dem Haushalt zustimmen, ansonsten übernehme die CDU-Fraktion alleine die Verantwortung dafür, wenn Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden würden.

 

Herr Schnabel (FDP) sagt, dass der vorgelegte Haushalt Ausdruck sei, dass man sich der Krise entgegenstelle. Daneben betont er, dass die Sparmaßnahmen in dieser Situation weh tun müssten. Dieses sei bei den vorgelegten Vorschlägen der Fall. Die FDP-Fraktion werde diesen Vorschlägen zustimmen. Gleichwohl stelle der Haushalt noch immer einen Substanzverlust dar. Es gelte jedoch die Verlässlichkeit des Kreises gegenüber den Bürgern und Vereinen und Verbänden sicherzustellen. Anschließend verweist er auf die gestiegenen Ausgaben und Fallzahlen im Bereich der sozialen Leistungen. Der Hauptausschuss habe in seiner Sitzung gute Arbeit geleistet und das Defizit von 7 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro reduziert. Die vorgelegten Vorschläge, insbesondere die Deckelung der Personalkosten, seien ein notwendiger Kompromiss. Für die Zukunft sei eine funktionierende Wirtschaftsförderung dringend notwendig, um das nötige Wachstum herbeizuführen. Dies hätte auch zur Folge, dass die Sozialausgaben sinken würden. Abschließend verweist er auf das Jahr 2011. Bis dahin werde sich die Situation weiter anspannen.

 

Herr Stoltenberg (B90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen könne, da der Kreis diesen in wesentlichen Teilen weder veranlasst habe oder beeinflussen könne. Anschließend kritisiert er, dass ein Großteil der Steuereinnahmen für die Selbstbeschäftigung des Staates aufgewandt werde. Weiter führt er aus, dass dem Haushalt ein strukturelles Problem zugrunde liege, welches nur bedingt durch Einsparungen beseitigt werden könne. Außerdem betont er, dass seine Fraktion keinen weiteren Kürzungen im Jugend- und Sozialbereich zustimmen werde. Um die Lage das Kreises zu verbessern, müsse die Einnahmesituation verbessert werden und dafür gebe es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Konjunktur springe an und die Kreisumlage steige oder das Land erhöhe seine Zuweisungen. Zum Haushaltsentwurf führt er aus, dass die einfache Deckelung der Personalkosten keine Lösung sei, zunächst müsse man die Verwaltungsabläufe prüfen und optimieren und auch die Ausgliederung des Gebäudemanagements kritisch hinterfragen.

Abschließend spricht er sich dafür aus, dass sich der Kreis einer Aufgabenkritik stellen solle, wenn das Land dazu nicht in der Lage sei. Man müsse strukturelle Lösungen finden.

 

Herr Kittler (Die LINKE) verweist auf die Entwicklung des Volkseinkommens der letzten Jahre. Dieses sei jeweils gestiegen. Es bestehe lediglich ein Umverteilungsproblem. Zum Haushalt führt er aus, dass dieser einen Fehlbetrag ausweise und es schon heute klar sei, dass dieser in den nächsten Jahren deutlich größer werden werde. Daneben kritisiert er das Verhalten des Bundes, der viele Kosten auf die Länder abwälze. Dieses habe auch der Ministerpräsident kritisiert. Gleichzeitig weist er daraufhin, dass jedoch die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundestag zugestimmt hätten. Gleiches erwartet er, wenn es in der nächsten Woche um das Gesetz der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gehe. Aus seiner Sicht sei der Haushalt des Kreises nicht fremdbestimmt, denn die jeweiligen Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene seien von den örtlichen Parteien entsandt. Die Sparvorschläge der CDU-Fraktion bezeichnet er als kontraproduktiv, da der Kreis gesetzliche Aufgaben habe. Daher werde seine Fraktion dem Haushalt nicht zustimmen.

 

Die Landrätin betont unter Bezug auf den Beitrag von Herrn Dingeldein, dass sie keine Aussage zur Erhöhung der Kreisumlage in den nächsten Jahren getroffen hätte. Zur Deckelung der Personalkosten erklärt sie, dass es kaum möglich sei, die Regelung wie vom Hauptausschuss empfohlen, umzusetzen. Der Rahmen des Haushalts- und Stellenplanbeschlusses müsse angemessen sein, um die Aufgaben angemessen erledigen zu können. Daneben handle es sich bei den Personalkosten um Fixkosten. Es gebe bei den Personalkosten eine Deckungslücke von fast 600.000 Euro. Dies hätte zur Folge, dass die Stellen im ASD und in der Bauaufsicht nicht besetzt werden könnten und so eine gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt werden könne.

Auch die pauschale Kürzung der Aufwendungen für Sachkosten sei nicht umsetzbar, da es in vielen Fällen vertragliche Verpflichtungen gebe, denen der Kreis nachkommen müsse. Es handle sich bei diesen Kosten nicht um Kosten für Büromatetrial, sondern um fachbezogenes Material.

 

Pause von 17:00 Uhr – 17:30 Uhr.

 

Herr Mohr (CDU) führt aus, dass ein Haushaltsausgleich auf keiner Ebene, nicht bei den Gemeinden, nicht beim Land und nicht beim Bund, erzielt werden könne. Nach den Beratungen der Fachausschüsse habe die CDU-Fraktion in den Hauptausschusssitzungen am 03. und am 08.12.09 Vorschläge gemacht, um den Fehlbedarf zu reduzieren. Diese Punkte seien vom Hauptausschuss und der Verwaltung intensiv beraten worden. Daneben verweist er auf die Beschlüsse des Hauptausschusses, sämtliche Verträge vorsorglich zum nächstmöglichen Datum zu kündigen. Die CDU-Fraktion erkenne an, dass alle von den Fachausschüssen beschlossenen Maßnahmen für eine optimale Aufgabenerfüllung  notwendig seien, jedoch sei dies für den Kreis nicht finanzierbar und die CDU-Fraktion nehme in Kauf, dass eine optimale Aufgabenwahrnehmung nicht gewährleistet werden könne. Daher habe die CDU Einsparvorschläge unterbreitet, zu denen auch die Deckelung der Personalkosten gehöre. Er betont, dass es unsozial sei, wenn der Kreis weitere Schulden machen würde und dadurch der Zinsaufwand steigen würde.

Die CDU-Fraktion akzeptiere den Stellenplan ohne die neu zu schaffene Referentenstelle für die Landrätin. Die Landrätin solle auf vorhandene Mitarbeiter zurückgreifen. Daneben sei Aufgabenkritik im Einzelnen die Aufgabe der Landrätin und nicht der Selbstverwaltung. Nach dem Beschluss des Haushaltes sei es Aufgabe der Verwaltung diesen umzusetzen.

 

Frau Olef (SDP) erklärt, das im Kreistag seit Jahrzehnten über die schlechte finanzielle Lage berate und dass stets betont werde, dass gespart werden müsse. Bereits im Jahr 1999 habe der Kreistag zum Ziel erklärt, dass die Nettoneuverschuldung zu verhindern sei. Dies sei jedoch in den folgenden Jahren nicht einhaltbar gewesen. Alle Einsparbemühungen hätten keinen Erfolg gebracht, da die Sozialleistungen weiter gestiegen seien. Abschließend kritisiert sie, dass die Einsparvorschläge der CDU-Fraktion erstmals am 03.12.09 vorgelegt worden seien. Dieses müsse aus ihrer Sicht ein einmalige Vorgang bleiben, da alle Abgeordneten ausreichend Zeit benötigen würden um die Konsequenzen dieser Maßnahmen zu beraten.

 

Herr Wulf (CDU) führt zunächst aus, dass die von der CDU-Fraktion gemachten Einsparvorschläge das Ergebnis langer Beratungen nach den Fachausschusssitzungen seien. Daneben sei die CDU die einzige Fraktion, die Einsparvorschläge unterbreitet habe. Anschließend gibt er eine persönliche Erklärung zur Finanzlage des Kreises ab und erklärt, dass er dem Haushalt nicht zustimmen könne, da er keiner fremdbestimmten weiteren Verschuldung des Kreises zustimmen könne.

 

Herr Kruse, der Personalratsvorsitzende der Kreisverwaltung, erläutert zur Situation des Personals, dass in den Jahren 2003 bis 2008 beim ASD über 50 % Mehrarbeit entstanden sei und es zwei Überlastungsanzeigen gegeben habe. Die Mitarbeiter des ASD hätte eine Garantenpflicht, dies bedeute, dass sie persönlich haftbar gemacht werden können. Im Bereich des Brandschutzes sei der Kreis verpflichtet gesetzliche Ausgaben zu erfüllen. Eine Deckelung der Personalkosten, wie sie heute vorgeschlagen werde, sei nicht umsetzbar. Das Personal sei nötig, um gesetzliche Aufgaben wahrzunehmen. Ansonsten würden diese nicht ausgeführt werden können.

 

Es folgen anschließend weitere Wortbeiträge von Herrn Lübbers (Die LINKE), Herrn Säker (SPD), Herrn Busch (SPD), Herrn Mohr (CDU), Herrn Ehlers (SPD), Herrn Schnabel (FDP) und Herrn Hansen (D90/Die Grünen) in denen weiter zum Haushaltsentwurf Stellung genommen wird und einzelne Anträge der jeweiligen Fraktionen, die den Abgeordneten vorliegen, erläutert werden. Herr Hansen stellt in diesem Zusammenhang den Antrag, die lfd. Nummer 67 der Änderungsliste zu streichen und diesen Betrag wieder in den Haushalt aufzunehmen.

 

Zum Verfahren verständigt sich der Kreistag darauf die einzelnen Punkte von TOP 8 abzuarbeiten, beginnend mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes.

 

TOP 8 d) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes

 

Beschluss:

Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ mit folgenden Daten:

 

Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2010

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Kreisordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 10. Dezember 2009 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 festgestellt:

 

1.            Es betragen

1.1        im Ergebnisplan
die Erträge                                                                                          12.312.400 EUR
die Aufwendungen                                                                              11.258.300 EUR
der Jahresgewinn                                                                                 1.054.100 EUR
der Jahresverlust                                                                                                0 EUR

1.2         im Finanzplan
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                             2.687.200 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                            6.523.500 EUR


2.      Es werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf                                                                   3.836.300 EUR

2.1    der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                  0 EUR

2.2    der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                               3.000.000 EUR

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 31     Ablehnung: 10     Enthaltung: 15

 

TOP 8 b) Ergebnis- und Finanzplan 2010 ff.

 

Beschlussvorschlag (Antrag Fraktion Die LINKE):

Der Kreistag beschließt:

  1. Der Segeberger Kreistag erhöht den Satz für die Mahlzeitenförderung für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen von €1,-- auf €2,50.
  2. Der Segeberger Kreistag erhöht das Budget für die Mahlzeitenförderung im Teilplan 3631 von €50.000,-- auf €125.000,--. Dieser Betrag ist regelmäßig dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
  3. Der Segeberger Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung damit, zusammen mit den Schulen ein Konzept für die Umsetzung der Mahlzeitenförderung zu entwickeln, das frei von möglicher Ausgrenzung und Diskriminierung ist und größere Akzeptanz bei den Eltern und Schulen findet.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 26     Ablehnung: 30     Enthaltung: -

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Der Kreistag beschließt, der ASD erhält 3 zusätzliche Planstellen und der Fachdienst Adoptions- und Planstellenwesen wird um 2 Stellen aufgestockt. Die dafür benötigten finanziellen Ressourcen sind in Haushalt 2010 bereit zu stellen. Alternativ ist umgehend die notwendige Umschichtung im Personalbereich der Kreisverwaltung zu veranlassen um diesen unstrittigen Personalbedarf zu decken. 
Zudem werden die noch verbliebenen Planstellenanteile für flexible Hilfen in Planstellen des ASD umgewandelt.

Im Rahmen der geplanten Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg ist dann zu prüfen, ob der gelegentlich der Organisationsprüfung festgestellte Personalbedarf des Jugendamtes  noch dauerhaft fortbesteht.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 26     Ablehnung: 29     Enthaltung: 1

 

Anschließend stellt der Kreistag fest, dass die in dem Antrag genannte Alternative nicht gesondert abgestimmt werden müsse, sondern dieses die Folge aus der aktuellen Beschlusslage sei.

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Der Haushaltsansatz für Beihilfeaufwand für die Mitarbeiter von 100.000 Euro wird in den Haushalt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 32     Ablehnung: 19     Enthaltung: 1

 

Damit erhöht sich der Betrag für die Deckelung der Personalkosten von 25,9 Mio. Euro auf 26 Mio. Euro.

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Die Haushaltsmittel für die 0,5 Stelle im Sekretariat des ASD in Kaltenkirchen werden in den Haushalt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 26     Ablehnung: 30     Enthaltung: -

 

Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):

Für die Stelle des Brandschutzingenieurs werden 64.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 25     Ablehnung: 29     Enthaltung: 2

 

Nach der Abstimmung erklärt Herr Wilken, dass er es bedauere, für diesen Punkt nicht die namentliche Abstimmung beantragt zu haben.

 

Beschlussvorschlag (Antrag SDP-Fraktion):

Der Haushaltsansatz 2010 für die Personalkosten wird auf 26,3 Mio. Euro gedeckelt.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 24     Ablehnung: 30     Enthaltung: 2

 

Beschlussvorschlag (Antrag Herr Hansen):

Die lfd. Nummer 67 wird aus der aktuellen Änderungsliste herausgenommen und der Betrag von 30.000 Euro in den Haushalt aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 47     Ablehnung: 5       Enthaltung: 4

 

TOP 8 c) Stellenplan 2010

 

Der Kreispräsident stellt den Stellenplan mit Ausnahme der Stelle des Referenten für die Landrätin zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 31     Ablehnung: 26     Enthaltung: -

 

TOP 8 a) Haushaltssatzung

Anschließend stellt der Kreispräsident die Haushaltssatzung zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt

-          das Budget 2010 mit der aktuellen Änderungsliste

-          die Haushaltssatzung 2010 (inklusive Stellenplan) mit folgenden Daten:

 

HAUSHALTSSATZUNG DES KREISES SEGEBERG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2010

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 10. Dezember 2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

226.219.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf

231.705.900

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

5.486.600

EUR

 

und

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

223.707.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

222.440.700

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

11.935.100

 

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

14.144.800

 

 

EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen auf

 

 

5.571.900

 

 

 

EUR

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf

 

1.750.000

 

EUR

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

35.000.000

 

EUR

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

430,90

Stellen

 

 

§ 3

 

1.

Der Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage wird  festgesetzt auf

 

36

 

v. H.

 

 

 

 

2.

Der Umlagesatz für die zusätzliche Kreisumlage wird festgesetzt auf

 

31

 

v. H.

 

Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 3 FAG wird auf 120 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

Bei der Festsetzung des Kostenanteils wird die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung des Landes jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Abs. 1 abgesetzt. Zur Erstattung ist diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ämter können mit Zustimmung der beteiligten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden die Erstattung übernehmen.
Die Gemeinden leisten zunächst auf den von ihnen zu erbringenden Kostenanteil monatliche Abschlagszahlungen jeweils zum 15. eines Monats, die Abschlagszahlungen und endgültigen Abrechnungen erfolgen zwischen dem Kreis und den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

 

 

§ 5

 

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 29     Ablehnung: 26     Enthaltung: 2

 



[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen