03.12.2009 - 4.6 Personal Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- am 06.11.09
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Schnabel führt Herr Dr. Hoffmann
aus, dass es bei den sogenannten übernommen Fällen einen Anspruch auf
Kostenerstattung gegen das bisher zuständige Jugendamt gebe. Wenn der Kreis für
die Betreuung dieser Fälle eigenes Personal einsetze, bestehe kein Anspruch auf
Personalkostenerstattung. Daher würden einige Jugendämter diese Fälle auf freie
Träger übertragen, um so auch eine Personalkostenerstattung zu erhalten. Dieses
Verfahren wolle nun auch die Verwaltung einsetzen. Sollte dieses durch
richterliche Entscheidung nicht mehr möglich sein, müsse der Kreis die Aufgabe
mit eigenem Personal ohne Personalkostenerstattung durchführen. Mit einem
Urteil rechne er in den nächsten Monaten. Anschließen stellt der Vorsitzende
die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der ASD erhält 3 zusätzliche
Planstellen. Die noch im Fachdienst verbliebenen Personalstellenanteile für
flexible Hilfen werden in Planstellen im ASD umgewandelt.
Der Fachdienst Adoptions- und
Pflegstellenwesen wird um 3 ¾ Stellen aufgestockt.
Davon stehen 1 ¾ Stellen unter dem
Besetzungsvorbehalt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine
Kostenerstattungspflicht auswärtiger Jugendämter für auf freie Träger
übertragene Betreuungsanteile nicht bestätigt. Wenn die
Kostenerstattungspflicht aus den erstinstanzlichen Urteilen bekräftigt wird,
werden erstattungsfähige Betreuungsleistungen auf einen freien Träger
übertragen.
In der Außenstelle in Kaltenkirchen
wird eine halbe Stelle Sekretariat eingerichtet.