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ALLRIS - Auszug

03.12.2009 - 4.6 Personal Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Schnabel führt Herr Dr. Hoffmann aus, dass es bei den sogenannten übernommen Fällen einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen das bisher zuständige Jugendamt gebe. Wenn der Kreis für die Betreuung dieser Fälle eigenes Personal einsetze, bestehe kein Anspruch auf Personalkostenerstattung. Daher würden einige Jugendämter diese Fälle auf freie Träger übertragen, um so auch eine Personalkostenerstattung zu erhalten. Dieses Verfahren wolle nun auch die Verwaltung einsetzen. Sollte dieses durch richterliche Entscheidung nicht mehr möglich sein, müsse der Kreis die Aufgabe mit eigenem Personal ohne Personalkostenerstattung durchführen. Mit einem Urteil rechne er in den nächsten Monaten. Anschließen stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der ASD erhält 3 zusätzliche Planstellen. Die noch im Fachdienst verbliebenen Personalstellenanteile für flexible Hilfen werden in Planstellen im ASD umgewandelt.

 

Der Fachdienst Adoptions- und Pflegstellenwesen wird um 3 ¾ Stellen aufgestockt.

Davon stehen 1 ¾ Stellen unter dem Besetzungsvorbehalt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Kostenerstattungspflicht auswärtiger Jugendämter für auf freie Träger übertragene Betreuungsanteile nicht bestätigt. Wenn die Kostenerstattungspflicht aus den erstinstanzlichen Urteilen bekräftigt wird, werden erstattungsfähige Betreuungsleistungen auf einen freien Träger übertragen.

 

In der Außenstelle in Kaltenkirchen wird eine halbe Stelle Sekretariat eingerichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4       Ablehnung: 5       Enthaltung: 3