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ALLRIS - Auszug

27.10.2009 - 4.3 Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beeth weist daraufhin, dass der ursprüngliche Vertrag aus dem Jahr 2000 die Übertragung von 38 Aufgaben vorgesehen habe. In dem aktuellen Entwurf werde jedoch lediglich die Übertragung von 4 Aufgaben geregelt. Er bittet um Stellungnahme, wie es zu dieser Reduzierung gekommen sei und wer diese Aufgaben nun wahrnehme. Herr Wolf erläutert dazu, dass in der Zwischenzeit die übrigen Aufgaben durch gesetzliche Regelungen übertragen worden seien. In Bezug auf die Finanziellen Auswirkungen führt er aus, dass die Übertragung kostenneutral sei. Die Frage der finanziellen Auswirkungen solle für das Protokoll noch geklärt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt dem Abschluss der beiden öffentlich-rechtlichen Verträge über die Übertragung des vorbeugenden Brandschutzes auf die Stadt Norderstedt (Anlage 1) und dem Vertrag über die Übertragung sonstiger Aufgaben auf alle Städte, Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg (Anlage 2) zu und empfiehlt dem Kreistag. ebenso zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen