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ALLRIS - Auszug

12.05.2009 - 3.2 Überbetriebliche Ausbildungsstätte

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Wortprotokoll

Herr Mohr erläutert dem Ausschuss den Antrag der CDU-Fraktion. Dabei verweist er auf eine Änderung. Punkt drei soll von „… beteiligt sich der Kreis Segeberg mit einem Anteil von bis zu 25% der Kosten = 625.000 EUR,…“ in „…beteiligt sich der Kreis Segeberg von einem Anteil entsprechend der Förderrichtlinien,...“ geändert werden. Herr Gamm erklärt, dass sich der Antrag der FDP-Fraktion mit dem der CDU-Fraktion im Wesentlichen decke. Er spricht sich dafür aus, den ersten Spiegelstrich des FDP-Antrages als Einleitung für den Beschlusstext des CDU-Antrages zu ergänzen, damit sei der FDP-Antrag dann erledigt und man schließe sich dem CDU-Antrag an. Herr Mohr erklärt, dass man mit dieser Ergänzung einverstanden sei. Frau Lessing erklärt, dass die SPD-Fraktion die Anträge noch nicht in der Fraktion habe beraten können und daher nur unter Vorbehalt des Fraktionsbeschlusses zustimmen könne. Gleiches erklärt Frau Sager. Auch die Fraktion B90/Die Grünen habe die Anträge noch nicht beraten. Anschließend wir im Ausschuss kurz die Frage diskutiert, ob dieser heute überhaupt einen Beschluss fassen solle. Der Ausschuss entscheidet sich dafür heute über den Antrag abzustimmen. Danach stellt der stellvertretende Vorsitzende den geänderten Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

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Antrag CDU-Fraktion:

Der Kreis Segeberg schafft der Baugewerbeinnung/Kreishandwerkerschaft die

(vertraglichen) Rahmenbedingungen, damit sie Träger eines Neubaus der ÜAS

werden und entsprechende Förderungszuschüsse beantragen kann.

 

1.      Als geeigneten Standort für den Bau einer neuen ÜAS stellt der Kreis Segeberg dem Träger dieser Bildungsstätte in unmittelbarer Nachbar-schaft zur Kreisberufsschule Segeberg eine Teilfläche des kreiseigenen Grundstückes am Nelkengraben in Größe von rd. 11.000 qm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.

2.      Träger der ÜAS-Baumaßnahme wird der Innungsverband für das Baugewerbe.

3.      Ausgehend von geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR für den Neubau der ÜAS und einer 75%igen Förderung aus dem „Zukunfts-programm Wirtschaft – Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung“ beteiligt sich der Kreis Segeberg mit einem Anteil entsprechend der Förderrichtlinien, wobei zu prüfen ist, ob ein Teil dieses Betrages als Leistung der GMSE rechtlich und steuerlich unproblematisch für Planung und Bauleitung erbracht werden kann.

4.      Mit dieser finanziellen Beteiligung des Kreises sind evtl. finanzielle Ansprüche für die jetzige ÜAS an der Kreisberufsschule (KBS) Segeberg erledigt; sie steht dem Kreis für die Erweiterung der KBS Segeberg zu gegebener Zeit entsprechend dem vom Kreistag am 13.12.2006 beschlossenen Raumprogramm uneingeschränkt zur Verfügung.

5.      Die evtl. finanzielle Beteiligung weiterer Finanzierungsträger zur Reduzierung des Kreisanteils an der Baumaßnahme ist von der Verwaltung zu prüfen und in die Wege zu leiten.

6.      Mit der Baumaßnahme ist nach Sicherstellung der Finanzierung und Erteilung der Baugenehmigung sofort zu beginnen, damit die Räumlichkeiten möglichst für den „Bundeswettbewerb der Handwerksjugend 2010“ zur Verfügung stehen.

7.      Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie die öffentlichen Lasten und Abgaben für das Grundstück und die Gebäude gehen zu Lasten des Innungsverbandes für das Baugewerbe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -

 

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Anlagen