12.05.2009 - 3.2 Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Mohr erläutert dem Ausschuss den Antrag der
CDU-Fraktion. Dabei verweist er auf eine Änderung. Punkt drei soll von „…
beteiligt sich der Kreis Segeberg mit einem Anteil von bis zu 25% der Kosten =
625.000 EUR,…“ in „…beteiligt sich der Kreis Segeberg von einem Anteil
entsprechend der Förderrichtlinien,...“ geändert werden. Herr Gamm erklärt,
dass sich der Antrag der FDP-Fraktion mit dem der CDU-Fraktion im Wesentlichen
decke. Er spricht sich dafür aus, den ersten Spiegelstrich des FDP-Antrages als
Einleitung für den Beschlusstext des CDU-Antrages zu ergänzen, damit sei der
FDP-Antrag dann erledigt und man schließe sich dem CDU-Antrag an. Herr Mohr
erklärt, dass man mit dieser Ergänzung einverstanden sei. Frau Lessing erklärt,
dass die SPD-Fraktion die Anträge noch nicht in der Fraktion habe beraten
können und daher nur unter Vorbehalt des Fraktionsbeschlusses zustimmen könne.
Gleiches erklärt Frau Sager. Auch die Fraktion B90/Die Grünen habe die Anträge
noch nicht beraten. Anschließend wir im Ausschuss kurz die Frage diskutiert, ob
dieser heute überhaupt einen Beschluss fassen solle. Der Ausschuss entscheidet
sich dafür heute über den Antrag abzustimmen. Danach stellt der
stellvertretende Vorsitzende den geänderten Antrag der CDU-Fraktion zur
Abstimmung.
Antrag
CDU-Fraktion:
Der Kreis Segeberg schafft der
Baugewerbeinnung/Kreishandwerkerschaft die
(vertraglichen) Rahmenbedingungen,
damit sie Träger eines Neubaus der ÜAS
werden
und entsprechende Förderungszuschüsse beantragen kann.
1. Als geeigneten
Standort für den Bau einer neuen ÜAS stellt der Kreis Segeberg dem Träger
dieser Bildungsstätte in unmittelbarer Nachbar-schaft zur Kreisberufsschule
Segeberg eine Teilfläche des kreiseigenen Grundstückes am Nelkengraben in Größe
von rd. 11.000 qm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.
2. Träger der
ÜAS-Baumaßnahme wird der Innungsverband für das Baugewerbe.
3. Ausgehend von
geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR für den Neubau der ÜAS und
einer 75%igen Förderung aus dem „Zukunfts-programm Wirtschaft –
Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Weiterbildung“ beteiligt sich der
Kreis Segeberg mit einem Anteil entsprechend der Förderrichtlinien, wobei zu
prüfen ist, ob ein Teil dieses Betrages als Leistung der GMSE rechtlich und
steuerlich unproblematisch für Planung und Bauleitung erbracht werden kann.
4. Mit dieser
finanziellen Beteiligung des Kreises sind evtl. finanzielle Ansprüche für die
jetzige ÜAS an der Kreisberufsschule (KBS) Segeberg erledigt; sie steht dem
Kreis für die Erweiterung der KBS Segeberg zu gegebener Zeit entsprechend dem
vom Kreistag am 13.12.2006 beschlossenen Raumprogramm uneingeschränkt zur
Verfügung.
5. Die evtl.
finanzielle Beteiligung weiterer Finanzierungsträger zur Reduzierung des
Kreisanteils an der Baumaßnahme ist von der Verwaltung zu prüfen und in die
Wege zu leiten.
6. Mit der
Baumaßnahme ist nach Sicherstellung der Finanzierung und Erteilung der
Baugenehmigung sofort zu beginnen, damit die Räumlichkeiten möglichst für den
„Bundeswettbewerb der Handwerksjugend 2010“ zur Verfügung stehen.
7. Die
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie die öffentlichen Lasten und
Abgaben für das Grundstück und die Gebäude gehen zu Lasten des Innungsverbandes
für das Baugewerbe.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.
Anlagen
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