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ALLRIS - Auszug

03.04.2009 - 3.1 Sozialhaus Bad SegebergUmsetzung des Kreistagsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu Beginn erläutert der Vorsitzende die Thematik. Er betont, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes hinreichend geklärt sei und man könne das Thema heute abschließend regeln. In der letzten Sitzung des Kreistages habe es noch einige offene Fragen gegeben. Diese seien nun geklärt. Heute ginge es nur noch darum, zu beschließen für die Dauer der Maßnahme einen Zuschuss von 3.000 Euro zur monatlichen Miete bereitzustellen. Herr Dingeldein erklärt für die CDU-Fraktion, dass man der Erhöhung des monatlichen Mietzuschusses von 2.000 Euro auf 3.000 Euro zustimmen werde, jedoch solle die Zahlung daran geknüpft werden, dass mindestens 120 Personen im Jahr an qualifizierenden Maßnahmen teilnehmen. Wenn dieses nicht mehr der Fall sei, so sei auch die Zahlung einzustellen. Die weiteren Einrichtungen innerhalb des Sozialhauses seien nicht Sache des Kreises. In der weiteren Diskussion wird die Frage diskutiert, ob Herr Kraft mit dieser Einschränkung, die von der CDU eingebracht wurde, einverstanden sei. Die Landrätin betont, dass die vorgeschlagene Vertragslaufzeit von 12,5 Jahren und die Bürgschaft des Kreises über diese Zeit wichtig seien, um die Möglichkeit zu haben, Fördermittel einzuwerben. In der weiteren Diskussion stellt sich heraus, dass der Antrag der CDU-Fraktion und die Verwaltungsvorlage in unterschiedliche Richtungen gehen. Teile des Ausschusses sehen die Gefahr, dass wenn der Kreis neben den Qualifizierungsmaßnahmen das Sozialhaus als soziokulturelles Zentrum unterstütze, auch andere Gemeinde Ansprüche auf Förderung anmelden. Die Landrätin erklärt, dass diese Gefahr nicht bestehe, da das Sozialhaus in Bad Segeberg ein Modellprojekt werden solle. Auf den Hinweis der Landrätin, dass durch die Bedingung im Antrag der CDU-Fraktion Fördermittel gefährdet werden könnten führt der Vorsitzende aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion einen zeitlich unbefristeten Mietzuschuss darstelle, da dieser so lange gezahlt werde, wie Qualifizierungsmaßnahmen stattfinden. Dieses müsse seiner Meinung nach ausreichend sein, um Fördermittel zu bekommen.

Nach einer zehnminütigen Auszeit stellt der Vorsitzende zunächst die Verwaltungsvorlage und anschließend den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag (mit Herrn Kraft am 01.04.09 abgestimmt):

Der Hauptausschuss beschließt:

In Erweiterung des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2008 und der Delegation des Kreistages vom 26.03.2009 auf den Hauptausschuss erklärt sich der Kreis Segeberg im Rahmen seiner Patronatserklärung bereit, an die BQS mbH einen Mietzuschuss von höchstens 3.000,-€ monatlich zu zahlen. Das SozialHauses ist als Modellprojekt mit Vorbildcharakter ausgerichtet.

Dieser Beschluss erfolgt unter folgenden Bedingungen:

a)     Die BQS mbH wird Dachträger. Sie schließt einen  Mietvertrag mit dem Eigentümer ab  01. 04. 2009 für die Dauer von mindestens12,5 Jahren unter der Voraussetzung, dass der Kreis Segeberg und die Stadt Bad Segeberg ihr Patronat aufrechterhalten zu einem mtl. Mietzins in Höhe von  6.000,-€. Im Mietvertrag wird eine Wertsicherungsklausel (zur Inflationsbereinigung) vorgesehen.

b)     Die Stadt Bad Segeberg und die weiteren Umlandgemeinden bestätigen  ihre Beschlüsse zu einer Beteiligung von 50% an den Mietkosten von zurzeit 6.000,-€.

 

c)     Die BQS mbH nimmt die Koordinierungsfunktion als Dachträger in Abstimmung mit dem Beirat dieser Vorlage wahr.

 

d)     Die BQS mbH eröffnet weiteren Trägern die Teilhabe am soziokulturellen Zentrum unter dem Patronat von Kreis und Stadt.

e)     Die BQS mbH berichtet zweimal pro Jahr über die Entwicklungen im SozialHaus im Sozialausschuss des Kreises.

 

f)    Eine Förderung als Leuchtturmprojekt wird angestrebt.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 5                        Ablehnung: 7                        Enthaltung: -

 

Anschließend stellt er den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt:

  1. Dem Mieter des Objektes „Lüttmersche Fabrik“ werden für die Dauer der von der Arge oder Nachfolgeorganisation finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen durch die BQS oder einem entspr. Träger 3.000 Euro monatlicher Mietzuschuss gezahlt.
  2. Die Zahlung wird daran geknüpft, dass mindestens 120 Personen im Jahr an qualifizierenden Maßnahmen teilnehmen.
  3. Wenn diese von der Arge oder Nachfolgeorganisation bezuschusste Maßnahme wegfällt, entfällt für den Kreis Segeberg die Grundlage der Zahlung. Sie ist dann einzustellen.
  4. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag den Beschluss vom 11.12.2008 bezüglich der Bildung einer begleitenden Arbeitsgruppe aufzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7                        Ablehnung: 4                        Enthaltung: 1