03.04.2009 - 3.1 Sozialhaus Bad SegebergUmsetzung des Kreistagsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Fr., 03.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2009/036 Sozialhaus Bad Segeberg
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Elke Andrasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn erläutert der Vorsitzende die Thematik. Er betont,
dass die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes hinreichend geklärt sei und
man könne das Thema heute abschließend regeln. In der letzten Sitzung des
Kreistages habe es noch einige offene Fragen gegeben. Diese seien nun geklärt.
Heute ginge es nur noch darum, zu beschließen für die Dauer der Maßnahme einen
Zuschuss von 3.000 Euro zur monatlichen Miete bereitzustellen. Herr Dingeldein
erklärt für die CDU-Fraktion, dass man der Erhöhung des monatlichen
Mietzuschusses von 2.000 Euro auf 3.000 Euro zustimmen werde, jedoch solle die
Zahlung daran geknüpft werden, dass mindestens 120 Personen im Jahr an
qualifizierenden Maßnahmen teilnehmen. Wenn dieses nicht mehr der Fall sei, so
sei auch die Zahlung einzustellen. Die weiteren Einrichtungen innerhalb des
Sozialhauses seien nicht Sache des Kreises. In der weiteren Diskussion wird die
Frage diskutiert, ob Herr Kraft mit dieser Einschränkung, die von der CDU
eingebracht wurde, einverstanden sei. Die Landrätin betont, dass die
vorgeschlagene Vertragslaufzeit von 12,5 Jahren und die Bürgschaft des Kreises
über diese Zeit wichtig seien, um die Möglichkeit zu haben, Fördermittel
einzuwerben. In der weiteren Diskussion stellt sich heraus, dass der Antrag der
CDU-Fraktion und die Verwaltungsvorlage in unterschiedliche Richtungen gehen.
Teile des Ausschusses sehen die Gefahr, dass wenn der Kreis neben den
Qualifizierungsmaßnahmen das Sozialhaus als soziokulturelles Zentrum
unterstütze, auch andere Gemeinde Ansprüche auf Förderung anmelden. Die
Landrätin erklärt, dass diese Gefahr nicht bestehe, da das Sozialhaus in Bad
Segeberg ein Modellprojekt werden solle. Auf den Hinweis der Landrätin, dass
durch die Bedingung im Antrag der CDU-Fraktion Fördermittel gefährdet werden
könnten führt der Vorsitzende aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion einen
zeitlich unbefristeten Mietzuschuss darstelle, da dieser so lange gezahlt
werde, wie Qualifizierungsmaßnahmen stattfinden. Dieses müsse seiner Meinung
nach ausreichend sein, um Fördermittel zu bekommen.
Nach einer zehnminütigen Auszeit stellt der Vorsitzende
zunächst die Verwaltungsvorlage und anschließend den Antrag der CDU-Fraktion
zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag (mit Herrn Kraft am 01.04.09 abgestimmt):
Der
Hauptausschuss beschließt:
In Erweiterung des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2008 und
der Delegation des Kreistages vom 26.03.2009 auf den Hauptausschuss erklärt
sich der Kreis Segeberg im Rahmen seiner Patronatserklärung bereit, an die BQS
mbH einen Mietzuschuss von höchstens 3.000,-€ monatlich zu zahlen. Das
SozialHauses ist als Modellprojekt mit Vorbildcharakter ausgerichtet.
Dieser
Beschluss erfolgt unter folgenden Bedingungen:
a)
Die BQS mbH wird Dachträger. Sie schließt einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab 01. 04. 2009 für die
Dauer von mindestens12,5 Jahren unter der Voraussetzung, dass der Kreis Segeberg
und die Stadt Bad Segeberg ihr Patronat aufrechterhalten zu einem mtl. Mietzins
in Höhe von 6.000,-€. Im
Mietvertrag wird eine Wertsicherungsklausel (zur Inflationsbereinigung)
vorgesehen.
b)
Die Stadt Bad Segeberg und die weiteren Umlandgemeinden bestätigen ihre Beschlüsse zu einer Beteiligung
von 50% an den Mietkosten von zurzeit 6.000,-€.
c)
Die BQS mbH nimmt die Koordinierungsfunktion als Dachträger in Abstimmung mit
dem Beirat dieser Vorlage wahr.
d)
Die BQS mbH eröffnet weiteren Trägern die Teilhabe am soziokulturellen Zentrum
unter dem Patronat von Kreis und Stadt.
e)
Die BQS mbH berichtet zweimal pro Jahr über die Entwicklungen im SozialHaus im
Sozialausschuss des Kreises.
f) Eine Förderung als
Leuchtturmprojekt wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5 Ablehnung:
7 Enthaltung:
-
Anschließend stellt er den Antrag
der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss beschließt:
- Dem Mieter des Objektes „Lüttmersche Fabrik“ werden für die Dauer
der von der Arge oder Nachfolgeorganisation finanzierten
Qualifizierungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen durch die BQS oder einem
entspr. Träger 3.000 Euro monatlicher Mietzuschuss gezahlt.
- Die Zahlung wird daran geknüpft, dass mindestens 120 Personen im
Jahr an qualifizierenden Maßnahmen teilnehmen.
- Wenn diese von der Arge oder Nachfolgeorganisation bezuschusste
Maßnahme wegfällt, entfällt für den Kreis Segeberg die Grundlage der
Zahlung. Sie ist dann einzustellen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag den Beschluss vom
11.12.2008 bezüglich der Bildung einer begleitenden Arbeitsgruppe
aufzuheben.